Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte beraten Start-ups und Unternehmen zu allen Bereichen des IT-Rechts, Recht der Künstlichen Intelligenz/KI.

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) wird für Unternehmen und Verbraucher immer wichtiger.

Immer mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz inzwischen z.B. zur Optimierung von Betriebsabläufen oder zur Kosteneinsparung.

Spätestens mit dem Erfolg von Chat-GPT hat sich gezeigt, dass die Künstliche Intelligenz für breite Anwendungen in einem Massenmarkt bereit steht und in Zukunft eine immer wichtigere Rolle im Geschäftsleben und im Alltag aller Menschen spielen wird.

Start-ups und Firmen, die erfolgreich im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) tätig sein wollen und ihre KI-Projekte voran bringen wollen, müssen eine Reihe von gesetzlichen Regelungen beachten wie auch z.B. die demnächst in Kraft tretende KI-Verordnung (KI-VO) der EU, die wichtige Regelungen bereit hält.

 

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte beraten Sie in allen rechtlichen Belangen zum Zukunftsthema IT-Recht/Recht der Künstlichen Intelligenz (KI), wie zum Beispiel:

        1. Datenschutzrecht: KI-Projekte benötigen zum Training viele Daten. Unternehmen und Start-ups müssten beim Sammeln, der Speicherung oder Verarbeitung von Daten im Bereich KI die Datenschutzgesetze einhalten, z.B. die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
        2. Urheberrecht und Patente: Im Bereich KI-generierter Inhalte sollte immer das Urheberrecht beachtet werden, z.B. bei der Verwendung von Texten und Grafiken. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob geistiges Eigentum im Bereich KI geschützt werden kann, z.B. in Form von Patenten, Marken oder Urheberrechten.
        3. Haftung bei KI-Systemen: Durch die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen kann es zu Schäden kommen, wobei sich dann die Frage stellt, wer für mögliche Schäden oder Fehler haftet. Hier sollten Sie als Entwickler/Hersteller von KI-Programmen Vorkehrungen treffen, um die Haftungrisiken so weit wie möglich zu begrenzen.
        4. Wettbewerbsrecht: Stellen Sie sicher, dass Ihr Start-up oder Unternehmen im Bereich KI nicht gegen Wettbewerbsgesetze verstößt, indem es unlautere Wettbewerbspraktiken anwendet oder gegen kartellrechtliche Vorschriften verstößt.
        5. Verträge und Nutzungsbedingungen: Wir helfen Ihnen im Zusammenhang mit KI-Produkten, sicher zu stellen, dass Ihre Verträge und Nutzungsbedingungen eindeutig sind und alle rechtlichen Aspekte abdecken und klare vertragliche Regelungen getroffen werden, die mögliches Streitpotenzial vermeiden und von vorneherein für alle Beteiligten von vorneherein für rechtliche Klarheit sorgen
        6. KI-Verordnung der EU (AI-Act):
          Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) wird immer wichtiger für Unternehmen und Start-Ups und alle Bürgerinnen und Bürger.
          Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die Europäische Union (EU) mit Datum vom 09.12.2023 mit dem sog. “AI Act” das weltweit erste KI-Regelwerk auf den Weg gebracht hat mit wichtigen Regulierungen im Bereich der “Künstlichen Intelligenz”.
          Ziel ist die Regulierung Künstlicher Intelligenz, damit ein sicherer Umgang mit KI gewährleistet ist.
          Unternehmen und Start-Ups, die im Bereich Künstliche Intelligenz aktiv sind oder solche Systeme nutzen, müssen sich auf eine stärkere Regulierung und Kontrolle einstellen, um z.B. die Sicherheit für Verbraucher zu gewährleisten.
          -Dabei soll es zunächst eine Einstufung nach dem Risikoprofil der KI geben, und vor allem KI-Hochrisiko-Systeme mit großen Gefahren sollen stärker reguliert werden
          – Auch eine Transparenzkontrolle von generativen KI-Systemen (wie z.B. schon bekannt bei ChatGPT) soll erfolgen
          – Eine Überwachung im öffentlichen Raum soll nur in Ausnahmefällen zulässig sein
          Unternehmen, die im Bereich KI tätig sind, müssen immer die rechtlichen Vorgaben einhalten und nun auch die Vorgaben aus dem “AI-Act” beachten.
          D.h. z.B. Unternehmen
          – die im Finanzbereich tätig sind und z.B. im Bereich automatisierter Handel tätig sind
          -Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich, die vor allem die Vorgaben im Bereich Datenschutz einhalten werden müssen
          -Unternehmen im Bereich Automobilindustrie, die z.B. die Vorgaben im Bereich autonomer KFZ einhalten müssen
          – Unternehmen aus dem Immobilienbereich, die z.B. im Bereich Immobilienverwaltung mit automatisierten Systemen arbeiten wollten.
          KI stellt hohe Anforderungen, z.B. hinsichtlich diverser Haftungsfragen be ider Nutzung von KI-Systemen, zum Urheberrecht, aber auch der Datenschutz sollte bei dem Einsatz von KI-Systemen beachtet und eingehalten werden, denn diverse KI-Systeme “lernen” z.B. anhand bestimmter Daten und so ist z.B. wichtig, dass aktuelle rechtliche Vorgaben wie die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beachtet werden, genauso wie z.B. im Einzelfall zu prüfen ist, ob diverse Geldwäschevorschriften beachtet werden müssen, z.B. die AML-Vorschriften, um z.B. Geldwäsche beim Einsatz von KI-Systemen zu verhindern.
          Unternehmen und Start-ups, die im Bereich KI tätig sind oder diese nutzen, müssen also, gerade mit dem neuen AI-Act der EU, eine Reihe von rechtlichen Vorgaben berücksichtigen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

       

      Im Bereich KI tätige Unternehmen und Start-ups sollten sich bereits jetzt mit den zukünftigen gesetzlichen Vorgaben beschäftigen wie z.B. der KI-Verordnung der EU (Artificial Intelligence Act), die voraussichtlich 2024 in Kraft treten wird und einen europaweiten rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und Verwendung von Künstlichen-Intelligenz-Systemen schaffen wird. Insbesondere die Einstufung von KI-Systemen in verschiedene Risikoklassen bringt heue Herausforderungen für Unternehmen und Start-ups, die im Bereich KI tätig sind und Sie sollten sich bereits jetzt darauf vorbereiten.

       

      Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB unterstützen Unternehmen und Start-ups im Beriech KI.

      Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucherschutzrecht und Wirtschaftsrecht tätig und sind wirtschaftlichen und technischen Neuerungen gegenüber aufgeschlossen und beraten Sie gerne im Bereich Künstliche Intelligenz. Gleichzeitig nutzen Dr. Späth & Partner auch selber KI-Systeme.

       

      Wenden Sie sich also mit Fragen im Bereich KI gerne an uns.