Unsere Kanzlei berät Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichts- oder Beiratsmitglieder in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Setzen Sie auf unsere langjährige Praxis und Erfahrung im Gesellschaftsrecht von der Gründung bis zur Liquidation, insbesondere etwa bei:

  • Gründung und Beendigung von Gesellschaften
  • Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Wahrnehmung von Gesellschafterinteressen sowie auch von Fonds-Anlegern
  • Unternehmernachfolge – inklusive Unternehmertestament
  • Beirats- und Aufsichtsratstätigkeiten
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
  • Statusfeststellungsverfahren inklusive sozialgerichtlicher Verfahren
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Organe
  • Unternehmenskauf oder -verkauf
  • Liquidierung eines Unternehmens
  • Rechtsfragen der Insolvenz