Schlechte Nachrichten für Anleger, die über die Berformance Group, Schweiz, Gelder angelegt haben, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen, die bereits diverse Betroffene, die über die Berformance Group Geld angelegt hatten, vertreten:

Medienberichten zufolge (z.B. “Blick”, www.blick.ch vom 14.06.2024) wurde nun der Chef Christian L. verhaftet. Es soll dabei Razzien in mehreren europäischen Ländern gegeben  haben und auch andere Personen verhaftet worden sein. Der Vorwurf ist der, dass die Gruppe Medienberichten zufolge Anleger um 109 Millionen Franken betrogen haben soll, indem sie Schein-Anlageprodukte in Kryptowährungen vermittelt haben soll.

Bis zum Beweis des Gegenteils gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hinweisen.

Die Berformance AG ist nach eigenen Angaben eine Vertriebsgesellschaft, die Produkte anderer Gesellschaften , so auch der Suxxess One GmbH – vermittelte.

So gibt es z.B. ein Kapitalanlagemodell der Suxxess One GmbH, das darin besteht, dass der Verbraucher von der Suxxess One GmbH Geräte pachtet, welche nutzbare Rechenleistung erzeugen, wie für Rendering, GPU-Cloudservices und Datenräume („High Performance Computer-Hardware“), und/oder Geräte, die dem Kauf von Kryptowerten oder Prepaidguthaben und zur Durchführung anderer auf Kryptowerten basierender Transaktionen dienen und/oder Grafikkarten bzw. Mikrochips zum Schürfen von Kryptowährungen und zum Masternoding („Mining[1]Hardware“) dienen und die der Verbraucher an einen Unterpächter weiterverpachten sollte. Der Verbraucher sollte die Chance haben, in Höhe der Differenz zwischen seinen Ausgaben für die Pacht und Nebenkosten der Geräte und seinen Einnahmen aus der Unterverpachtung der Geräte einen Überschuss zu erzielen.

Anleger und Mandanten von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB berichteten aber schon seit einigen Monaten von ausbleibenden Auszahlungen, die angeblich auch mit unterschiedlichen Angaben wie z.B. mit angeblichen Umstellungen im System erklärt wurden.

Bereits am 20.12.2023 veröffentlichte die Finanzaufsichtsbehörde BaFin den Hinweis, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Vermögensanlagen in Form von kombinierten Pacht- und Unterpachtverträgen über Kryptoautomaten und Mining-Hardware, auch unter der Bezeichnung „Konzept More“ der Suxxess One GmbH und Block4you s.r.o. durch die Gesellschaften selbst, als auch durch die Berformance Group AG in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Bekanntmachung erfolge aufgrund vorliegender Anhaltspunkte eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Prospekt basierend auf § 26b Absatz 2 Nr. 1b Vermögensanlagegesetz (VermAnlG).

Die aktuellen Vorkommnisse um die Berformance AG, bei der der ca. 280 Beamte im Einsatz gewesen sein sollen und es nicht nur zu umfangreichen Durchsuchungen und Verhaftungen, sondern auch zu Vermögenssicherungen gekommen sein soll, sind extrem beunruhigend und Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass es zu Vermögenssicherungen gekommen sein soll, empfiehlt es sich nach  Ansicht  von Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälten mbB, hier umgehend die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und zu prüfen, ob hier im Rahmen der Vermögenssicherungen z.B. das Prioritätsprinzip zu beachten ist und z.B. im Rahmen der sog. “Rückgewinnungshilfe” auf eventuell sicher gestellte Vermögenswerte zugreifen zu können.

Betroffene Anleger der Berformance Group/Suxxess One GmbH können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und bereits betroffene Anleger der Berformance Group/Suxxess One GmbH vertreten.

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