Immer mehr Anleger der bc connect GmbH berichten davon, dass sie, nachdem sie außergerichtlich der Rückzahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nicht nachgekommen waren, nun vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung verklagt werden.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB aus Berlin, die bereits zahlreiche bc connect-Anleger vertreten, sollten sich betroffene bc-connect-Anleger, die vom Insolvenzverwalter verklagt werden, unbedingt frist- und formgerecht gegen die Klage verteidigen. Denn sofern sich der betroffene Anleger/die betroffene Anlegerin nicht fristgerecht gegen die Klage verteidigt, ergeht bereits anschließend ein Versäumnisurteil, aus dem der Insolvenzverwalter anschließend “vollstrecken” kann.
Dabei sind in der Regel kurze Fristen zur Verteidigungsanzeige von in der Regel nur 2 Wochen zu beachten, genauso wie der Anwaltszwang vor den Landgerichten.
Denn es bestehen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB oftmals gute Chancen, um sich gegen die Forderung des Insolvenzverwalters zu verteidigen.
Gestützt wird die Rückforderung vom Insolvenzverwalter teilweise auf §§ 129 Abs. I InsO, z.B: grobes Missverhältnis zwischen Zinsen und Kreditbetrag, aber auch auf § 134 InsO, wonach alle unentgeltlichen Leistungen des Schuldners anfechtbar sind, die innerhalb von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden.
Nach Ansicht des Insolvenzverwalters wiesen die Darlehensverträge ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Zinsen und jeweiligem Darlehensvertrages auf, was eine Sittenwidrigkeit begründe, weiter wird teilweise argumentiert, dass der ehemalige Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin ein modifiziertes Schneeballsystem betrieben haben soll.
Anleger sollten jedoch berücksichtigen, dass der Insolvenzverwalter z.B. bei der von ihm behaupteten unentgeltlichen Leistung im Sinn von § 134 InsO sowohl die Unentgeltlichkeit als auch die Gläubigerbenachteiligung beweisen muss, um mit seiner Anfechtung erfolgreich zu sein.
Auch der Einwand der Entreicherung könnte im Einzelfall ein gutes Argument für Anleger sein, um sich gegen die Rückzahlungsklagen-/aufforderungen des Insolvenzverwalters zu wehren, denn viele Anleger haben nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB das von bc connect erhaltene Geld gleich wieder z.B. in ein weiteres Schneeballsystem investiert, womit es laut Rechtsprechung ersatzlos untergegangen sein könnte, Auch andere Fallgruppen der “Entreicherung”, wonach das von bc connect erhaltene Geld in kausalem Zusammenhang wieder ausgegeben wurde und somit “weg” ist, können als Entreicherungseinwand, der dem Insolvenzverwalter entgegen gehalten werden kann, geprüft werden. Auch Luxusausgaben, Schenkungen, Verbesserungen des Lebensstandards etc. können hier überprüft werden, wobei immer der Einzelfall entscheidend ist.
Für rechtsschutzversicherte Anleger kann auch überprüft werden, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Klageverfahren oder außergerichtliche Verfahren gegen den Insolvenzverwalter übernimmt.
Anleger, die mit einer Rückzahlungs-Klage (oder Zahlungsaufforderung) des Insolvenzverwalters der bc connect GmbH Herrn Rüdiger Scheffler konfrontiert sind, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt form- und fristgerecht handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.