Grohe-Tochter „Joyou“ meldet Insolvenz an – Anleger befürchten Totalverlust

 

Das Desaster um Aktien von chinesischen Unternehmen mit deutscher Börsennotiz ist leider um eine Nummer reicher.

Jüngst hat Joyou, ein chinesischer Markenhersteller von Komponenten von Badezimmerarmaturen und mit dem deutschen Mehrheitsaktionär Grohe im Rücken, eine spektaktuläre Insolvenz hingelegt.

Für die Aktionäre der an der Frankfurter Börse notierten Firma dürfte dies einen Totalverlust ihres Kapitals bedeuten.

Konkret: Auslöser für den Insolvenzantrag der deutschen Aktiengesellschaft, die als sog. Holding des Konzerns fungiert, beim Hamburger Amtsgericht soll nach Medienangaben eine hohe Abschreibung auf eine Beteiligung an einem Unternehmen aus Hongkong sein.

Zusätzlich hat die deutsche Muttergesellschaft danach eine Garantie für einen Kredit in Höhe von 300 Millionen Dollar gegeben. Allerdings verfüge die Muttergesellschaft nicht über das notwendige Geld, im Ernstfall dieser Garantie-Verpflichtung nachzukommen, so dass nunmehr eine bilanzielle Überschuldung vorliege, ein Insolvenzantragsgrund.

In dieses Bild fügt sich, dass der Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton den Bestätigungsvermerk unter den Jahresabschlüssen von AG und Konzern jüngst widerrufen hat.

Im Rahmen der jetzt anstehenden Abwicklung des Unternehmens werden viele Fragen zu beantworten sein. Um nur einen Punkt herauszunehmen: Interessanterweise wurde nach dem Geschäftsbericht die Kreditsumme wohl nicht vollständig in Anspruch genommen. Zugleich übersteigt derzeit noch die Liquidität die Kreditsumme. Inwieweit dies nun bilanziell eine Überschuldung als Insolvenzantragsgrund sein soll, erschließt sich uns nicht.

Vielmehr werfen wir die Frage auf, ob nicht noch weitergehende andere Unregelmäßigkeiten – aus früheren Tagen und ggf. unter Mitwisserschaft nicht nur des operativen Vorstands, sondern auch anderer Personen – der Hintergrund für das jetzige Waterloo bilden.

Die Aktien in Streubesitz haben mittlerweile Pennystock-Niveau erreicht und sind nahezu wertlos. Fachanwälte wie die Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner empfehlen, nach allen Seiten etwaige Ansprüche prüfen zu lassen. Neben der jetzt anstehenden Anmeldung zur Insolvenztabelle können etwaige Vermittler der Geldanlage haftbar gemacht werden, sollten ihnen Fehler bei der Anlageberatung nachgewiesen werden können. Zusätzlich sollten Anleger etwaige Ansprüche gegen alle in Frage kommenden Beteiligten im Umfeld von Joyou prüfen lassen.