Wir vertreten private und institutionelle Anleger und Darlehensnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Darlehensverträgen. Anleger nehmen Darlehen gewöhnlich entweder im Rahmen von Kapitalanlagemodellen oder zur Finanzierung von bestimmten Investitionen in Anspruch.
Wir prüfen Möglichkeiten einer (vorzeitigen) Kündigung und/oder die Zulässigkeit der Darlehensbedingungen und Widerrufsbelehrungen. Außerdem kommen unter Umständen auch Beratungshaftungsansprüche gegen die beratenden Banken oder Vermittler in Betracht.

Vorfälligkeitsentschädigung

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Großer Erfolg für Dr. Späth Rechtsanwälte: Internationale Großbank zahlt Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von 50.000 Euro zurück. Ein Bankkunde nahm ein Darlehen in Höhe von 2.500.000,- € auf. Nachdem der Kunde das Darlehen vor Ablauf der festgelegten Laufzeit, die im Jahr 2014 endete, vorzeitig auflöste, wurde ihm hierfür von dieser Bank ein Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von…

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