Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin, die bereits zahlreiche betroffene Suxxess One/Block for you/Berformance-Anleger vertreten, ist es für geschädigte Berformance/Suxxess One/Block for you-Anleger, die befürchten müssen, Opfer eines Betrugsskandals zu sein, spätestens JETZT an der Zeit, mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen zu lassen.

Hoffnungen zahlreicher betroffener Anleger, dass doch noch eine Auszahlung erfolgt, haben sich trotz der langen Zeit seit Beginn der Razzien nicht bewahrheitet.

Bei der Suxxess One GmbH mit Sitz in Dornbirn, Österreich, und der Block for you s.ro. in Prag, Tschechien, handelte es sich dabei oftmals um die rechtlichen Vertragspartner, wohingegen es sich bei der Berformance Group AG (Cham/Schweiz) in der Regel um das Vertriebsunternehmen handelte.

Vor dem Landgericht Erfurt wurden nun inzwischen diverse Termine gegen die Verantwortlichen im Strafverfahren anberaumt (bis zum Beweis des Gegenteils gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung), die bis ca. Mitte 2026 andauern sollen.

Hier können Anleger prüfen, ob sie nicht Akteneinsicht beantragen können in die Strafakte, ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 1 StPO könnte vorliegen, wenn dies zur Prüfung und Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist.

Auch gilt es für Geschädigte, weiterhin zu prüfen, ob sie nicht z.B. ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren geltend machen können gegen die Verantwortlichen in Form eines kostengünstigen „Adhäsionsverfahrens“.

Weiterhin ist zu prüfen, ob nicht z.B. auf eventuell sicher gestellte Gelder im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe zugegriffen werden kann.

Hier ist weiter zu prüfen, ob eventuelle Fristen zu beachten sind, denn wer sich erst nach Abschluss des Strafverfahrens meldet, könnte eventuell Rechts-Nachteile erleiden, was vermieden werden sollte.

Auch gegen die  Vermittler der Anlage -hier gab es oftmals noch direkte Vermittler, die die Anlagen an Anleger vermittelt hatten- bestehen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB oftmals, nach Prüfung im Einzelfall, gute Chancen auf Schadensersatz:

Ein Vermittler schuldet immer eine anleger- und objektgerechte Beratung und macht sich schadensersatzpflichtig, sofern die Beratung nicht diesen Vorgaben entsprach.

Ebenso schuldet ein Vermittler immer eine eigene „Plausibilitätsprüfung“ der Anlage, was auch der BGH schon bestätigt hatte (siehe z.B. BGH, III ZR 170/10).

Bei teilweise in Aussicht gestellten Renditen von 200 oder gar 300 % über einen recht kurzen Zeitraum von teils wenigen Jahren stellt sich schon die Frage, ob die die Vermittlung diesen Vorgaben entsprach.

Sofern die Vermittlung, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, nicht anleger- und objektgerecht war oder die Plausibilitätsprüfung der Anlage nicht ordnungsgemäß durch den Anlagevermittler/-berater erfolgte, kann der Anleger die gesamte Rückabwicklung der Anlage vom Anlageberater/-vermittler fordern.

Anleger brauchen/sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht mehr warten, denn ein Schaden liegt nach Ansicht von Dr. Späth & Partner bereits vor im Eingang der für die Anleger ungeeigneten Beteiligung.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB konnten bereits 2 Termine vor dem LG Erfurt für Anleger gegen 2 unterschiedliche Vermittler wahr nehmen, beide Termine liefen sehr erfreulich.

Der erste Fall gegen einen Vermittler wurde inzwischen mit einem sehr guten Vergleich abgeschlossen, bei dem 2. Fall fand der Termin zur mündlichen Verhandlung vor kurzem in der 2. März-Hälfte statt und lief nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner ebenfalls sehr erfreulich. Ein Urteil ist in Kürze zu erwarten.

Für rechtsschutzversicherte Anleger kann geprüft werden, ob die Rechtsschutzversicherung der Anlegerin oder des Anlegers die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger und konnten schon in diversen Fällen erreichen, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten übernehmen.

Betroffene Anleger von Suxxess One, Block for you, Berformance sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht länger warten, sondern umgehend ihre Rechte prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 23 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.