Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen „Genfer Vermögensverwaltung“, www.genf-vw.com, sind Anleger offensichtlich einem betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind.

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar wirbt die „Genfer Vermögensverwaltung“ mit jahrzehntelanger „über 25 Jahren Erfahrung“ erfolgreicher Tätigkeit und bietet angeblich Anlagen in „Festgeld“ oder diverse andere Kapitalanlagen an, allerdings ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Schlimmer noch: Recherchen haben ergeben, dass es ein Unternehmen ähnlichen Namens gibt, dessen Identität die „Genfer Vermögensverwaltung“, www.genf-vw.com sich offensichtlich rechtswidrig zu Eigen machen möchte.

Auch die angegebene Firmennummer CH-660.0.265.013-5, die die „Genfer Vermögensverwaltung“ im Impressum nennt, gehört, wie Recherchen ergeben haben, nicht zur „Genfer Vermögensverwaltung“, sondern zu einem anderen Unternehmen.

Das zeigt, dass die „Hintermänner“ der angeblichen „Genfer Vermögensverwaltung“ nicht einmal vor einem Identitätsmissbrauch zurück schrecken!

Die Angaben auf der Website der „Genfer Vermögensverwaltung“, www.genf-vw.com) sind daher offensichtlich „erfunden“, offensichtlich wurden auch Bilder von Personen aus dem Internet verwandt und als angebliche Mitarbeiter der „Genfer Vermögensverwaltung“ ausgegeben.

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Anleger von „Genfer Vermögensverwaltung“, www.genf-vw.com, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der „Anlage“ könnte/dürfte es zu spät sein.

Anleger sollten nicht in „die Falle tappen“ und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: „Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)“.

Hoffnung macht, dass diverse Anlegerinnen und Anleger die Gelder erst im Februar und März 2024 überwiesen hatten und somit erst vor kurzer Zeit, wie sie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mitteilten. Ein schnelles Handeln zur Kontensicherung ist daher unbedingt zu empfehlen!

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei Genfer Vermögensverwaltung, www.genf.vw.com, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.