Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen „Einlagenkompass“ (einlagenkompass.de) mit angeblicher Zweigstelle in Frankfurt am Main  steht inzwischen leider fest, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen „Festgeld-„anbieter zum Opfer gefallen sind und eiligst handeln müssen, um die von Ihnen überwiesenen Gelder zu retten,  worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen! Andernfalls droht Anlegern der Totalverlust der von ihnen überwiesenen Gelder!

Bei den Angaben von Einlagenkompass selbst wie „sichere Festgeldkonten aus der EU mit 100% Einlagensicherung, 5,15 % Zinsen pro Jahr“, handelte es sich offensichtlich um einen „Bluff“, um Anleger zum Überweisen von Geldern zu bewegen.

Denn der Anbieter ist nicht im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis, die Website mittlerweile (Stand 28.10.2023) auch nicht mehr erreichbar, offensichtlich wurden hier schon die „Zelte abgebrochen.“

Mit Warnhinweis vom 08.08.2023 warnte bereits die „Stiftung Warentest“ vor Einlagenkompass unter der Überschrift „Portal Einlagenkompass macht fragwürdige Angebote“, und gab an, dass von Einlagenkompass hohe Zinsen bei Festgeldanlagen versprochen würden, und angeblich laut Einlagenkompass die Commerzbank kooperieren würde, die Bank aber eine Zusammenarbeit dementieren würde und mitteilen würde: „Dieses Angebot ist uns nicht bekannt“.

Weiter berichtet die „Stiftung Warentest“, dass an derselben Adresse, die von der Firma in Frankfurt am Main als Zweigstelle angegeben ist, ein Anbieter für virtuelle Büros befinden würde.

Es ist somit klar zu befürchten, dass es sich bei „Einlagenkompass“ lediglich um eine Briefkastenfirma handelte und das Geld überhaupt nicht, wie versprochen, bei der Commerzbank in Form von Festgeld angelegt wurde!

Das sind extrem schlechte Nachrichten für Anleger von Einlagenkompass, die damit eiligst handeln müssen, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern.

Betroffene Anleger von Einlagenkompass sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, wenn nicht umgehend gehandelt wird, drohen die überwiesenen Anlegergelder auf „Nimmerwiedersehen“ zu verschwinden, denn es droht die Gefahr, dass fremde Kontoinhaber Zugriff auf die überwiesenen Anlegergelder haben!

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. aus unerlaubter Handlung gem. § 826 BGB, ebenso wie gegen Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über Einlagenkompass, www.einlagenkompass.de, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.