Argentinien macht ein neues Rückkaufangebot: Anleger sollten zugreifen!

Wir übernehmen für eine ganze Reihe von Anleiheinhabern die Annahme des Angebots und die technische Abwicklung. Denn das Angebot von Argentinien ist in Englisch und für Normalsterbliche kaum verständlich. Wir denken, dass eine Annahme des Angebots sinnvoll ist, denn damit wird ein wirtschaftlich vertretbarer Schlussstrich unter eine andernfalls rechtlich nicht enden wollende Streitigkeit gezogen. Das argentinische Rückzahlungsangebot (siehe argentina.deutschebondset.com) ist insgesamt in drei Ober-Gruppen unterteilt, abhängig davon, ob die Anleihen in Global-Verwahrung gehalten werden und abhängig davon, ob ein Anleiheinhaber ein stattgebendes Zahlungsurteil gegen Argentinien erstritten hat.

Für jede dieser Gruppen bietet Argentinien gleichermaßen an, zur Abgeltung von Anleihenominale, aufgelaufenen Zinsen und Kosten (einschließlich Gerichts– und Anwaltskosten) 150 % der Anleihenominale zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn in einem etwaigen Gerichtsurteil (oder Schiedsspruch o.ä.) ein niedrigerer Betrag festgelegt ist. Dann bietet Argentinien an, nur diesen niedrigeren Betrag zu zahlen, zuzüglich der titulierten, weitergelaufenen und unverjährten Zinsen.

1. 1. Anleihen in Global-Verwahrung mit deutschem Gerichtsurteil (neu)
Am 20.9.2016 hat Argentinien ein Angebot veröffentlicht (sog. Individual Settlement, central custody), welches bis 15. November 2016 läuft. Bis zu diesem Zeitpunkt können (1) Inhaber von in Deutschland ausgegebenen Argentinien Anleihen, welche diese Anleihen in (2) Global-Verwahrung halten und ein stattgebendes (3a) Zahlungsurteil eines deutschen Gerichts gegen Argentinien erstritten haben oder (3b) ein verjährungshemmend wirkendes Gerichtsverfahren gegen Argentinien eingeleitet haben, dieses Angebot annehmen. Das Angebot gilt für die Anleihen mit den ISIN ·

DE0001300200
DE0001308609
DE0001340909
DE000352796
DE0003538914
DE0001904308
DE0003089850.

Nach unserer Einschätzung ist dies der weit überwiegende Anteil der in Deutschland von Individualgläubigern gehaltenen Anleihen, Volumen ca. 600-700 Mio. €.

2. 2. Anleihen in Sammelverwahrung ohne Gerichtsurteil
Ein weiteres Angebot (sog. Fast Track Settlement) gilt für Anleihen in Sammelverwahrung ohne Gerichtsurteil, und ist bis zum 30.9.2016 anzunehmen.

Es betrifft die Anleihen mit den ISIN ·

DE0001319507
DE0001325017
DE0001340917
DE0001348100
DE0001354751
DE0001767101
DE0001954907
DE0001974608
DE0002466208
DE0002483203
DE0002488509
DE0002923851
DE0002929452
DE0002966900
DE0002998952
DE0003045357
DE000410300
DE0004103015
DE0004500558
DE0004509005
DE0005450258
XS0103457585

Hier gilt das Rückzahlungsangebot auch ohne dass ein Gerichtsurteil erstritten wurde. Wir schätzen das von diesen unverjährten Anleihen in Sammelverwahrung ohne Gerichtsurteil 10-20 Mio. EUR auf dem Markt sind, diese werden nach unserer Einschätzung vor allem von (semi)professionellen Anleihegläubigern gehalten.

3. 3. Anleihen in effektiv ausgelieferten Urkunden
Für Anleihen, die in effektiv ausgelieferten Urkunden vorliegen, ist eine dritte Angebotsgruppe gebildet, sog. Individual Settlement, definitive form. Hier zögert sich die Abwicklung heraus, da die effektiv ausgelieferten Urkunden an einem noch nicht bestimmten Ort physisch präsentiert werden müssen, damit Argentinien diese Urkunden gegen eine Quittung zur Prüfung hereinnehmen kann.

Derzeit ist noch nicht klar, wie dies technisch vonstatten gehen soll, so dass dafür derzeit noch kein Angebot vorliegt. Dieser Vorgang wird voraussichtlich kompliziert. Es ist aber zu erwarten, dass das Angebot der Höhe nach dem übrigen Angebot von Argentinien gleich sein wird. Für diese dritte Gruppe steht schon jetzt fest: Je nach Anleihen-ISIN wird unterschieden, ob der Anleiheinhaber über eine sog. Vorlegungsbescheinigung verfügt oder ein verjährungshemmende Gerichtsverfahren eingeleitet hat oder ein Zahlungsurteil gegen Argentinien erwirkt hat.

Für die Anleihen mit der ISIN

DE0001354751
DE0001319507
DE0002488509
DE0004500558

beabsichtigt Argentinien ein Angebot vorzulegen, wenn ein Anleihegläubiger über eine Vorlegungsbescheinigung verfügt oder ein verjährungshemmendes Gerichtsverfahren eingeleitet hat.

Für Anleihen mit der ISIN

DE0001300200
DE0001308609
DE0001340909
DE0001904308

beabsichtigt Argentinien ein Angebot vorzulegen, wenn ein Anleihegläubiger ein Zahlungsurteil gegen Argentinien erstritten hat oder ein verjährungshemmende Gerichtsverfahren eingeleitet hat. Wie gesagt steht derzeit noch nicht fest, wie der technische Ablauf für diese Anleihen sein wird. Für alle übrigen Fallgestaltungen beabsichtigt Argentinien (derzeit) nicht, ein Rückzahlungsangebot vorzulegen.