Der Bereich des sog. “Decentralized Finance” (DeFi) ist -auch bedingt durch den Aufschwung bei den Kryptowährungen- im Kommen, d.h., der Bereich Finanzdienstleistungen wie Kreditgeschäfte oder Bankdienstleistungen weitgehend über die Blockchain ohne Mittelsmänner oder Institute wie z.B. Banken zu erbringen mit den sich hieraus ergebenden Vorteilen wie Transparenz, schnellere Abwicklung, Einsparen von Finanzintermediären, etc.

Umso wichtiger ist für Anbieter von Decentralized Finance, die rechtlichen Regularien einzuhalten, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB interessierte Unternehmen hinweist.

In der Regel werden beim Bereich Decentralized Finance (DeFi) sog. “Smart Contracts” eingesetzt, die oftmals auf der Ethereum-Blockchain-Technologie beruhen, wobei sich auch Fragen des Verbraucherschutzes stellen.

So trifft ein Unternehmen beim Einsatz von Smart Contracts diverse Informationspflichten, die von der Information zum Unternehmen z.B. gem. § 312d BGB über Lieferbedingungen, vorgesehene Widerrufsrechte bis hin zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Aufklärungspflichten reichen können.

Haftungsfragen sollten eindeutig geklärt und geregelt werden, da sich teilweise gezeigt hatte, dass bei Smart Contracts Fehler aufgetreten waren, bei denen die Verteilung zwischen Anbieter und Kunden eindeutig vorgenommen werden muss.

Im Bereich Smart Contracts und Tokenisierung müssen immer die rechtlichen Erlaubniserfordernisse wie z.B . nach § 32 KWG im jeweiligen Einzelfall abgeklärt werden, ebenso wie, ob eine Prüfung und Lizensierung durch die BaFin erforderlich ist. Auch sollte immer berücksichtigt werden, ob dem Urkundenerfordernis im Bereich der Tokensierung Rechnung getragen wird.

Fazit: Der Bereich des “Decentralized Finance” dürfte in den nächsten Monaten und Jahren erheblichen Aufschwung nehmen, auch aufgrund zu erwartender eindeutigerer gesetzlicher Regelungen. Unternehmen, die Unterstützung im Bereich “Decentralized Finance” benötigen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalanlagerecht tätig sind.