Schweizer Banken müssen „Kick-backs“ herausgeben

Schweizer Banken müssen über Kick-backs informieren. Auch tausende Deutsche sind von dieser Neuregelung betroffen:  Das Schweizer Bundesgericht (entsprechend dem deutschen BGH) hat mit Urteil vom 30.10.2012 entschieden, dass Schweizer Banken sog. „kick-backs“, in der Schweiz „Retrozessionen“ genannt, die sie von Drittanbietern für den Vertrieb der Fonds und strukturierten Produkten erhalten haben, zurück erstatten müssen. Schweizer…