Maklerprovision

Mit Urteil vom 08.02.2010 hat das Landgericht Berlin in einem von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, geführten Verfahren die Zwangsvollstreckung wegen einer sittenwidrigen Maklerprovision für unzulässig erklärt. Vorausgegangen war, dass die Käufer eine Immobilie in Leipzig unter Einschaltung eines Immobilienmaklers erworben hatten, die vereinbarte Maklerprovision betrug jedoch 12,5 % netto und lag somit deutlich höher als die…