Keine großen Auswirkungen dürfte die Verletzung des Jersey-Rechts für die Käufer von Meinl-Zertifikaten haben, die ebenfalls durch den Erwerb der Zertifikate erhebliche Verluste hinnehmen mussten. Teilweise wurde von den Vermittlern der Anlage den jeweiligen Anlegern, teilweise auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern, die Anlage in den Zertifikaten als besonders sicher dargestellt, und ausgeführt, dass die Anlage durch Immobilien abgesichert sei.
Aus diesem Grunde haben Dr. Späth Rechtsanwälte in den letzten Tagen auch für einen Privatanleger, der in den Jahren 2005 bis 2007 Meinl-Zertifikate in Höhe von ca. 80.000,- € erworben hat, Klage gegen den Vermittler der dortigen Anlage vor dem zuständigen Landgericht Kassel eingereicht. „Wir werfen der Vermittlungsgesellschaft im dortigen Fall vor, den Käufer nicht ausreichend auf die Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb der MEL-Zertifikate hingewiesen zu haben, und somit zum Schadensersatz verpflichtet zu sein“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, der das Verfahren betreut.
Sollten auch Sie Probleme mit Ihrer Beteiligung bei Meinl-European Land u.a. (d.h., mit den Zertifikaten oder den Anleihen) haben, so können Sie sich gerne an uns wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne. Dr. Späth Rechtsanwälte arbeiten im Fall Meinl mit österreichischen Kooperationspartnern zusammen, um die Rechte Betroffener umfassend zu vertreten.