Dr. Späth Rechtsanwälten ist ein weiterer großer Erfolg für eine Anlegerin gelungen, die Verluste mit Lehman Brothers-Zertifikaten erlitten hat.

Das Landgericht Potsdam hat in einem Urteil vom 20.01.2010 die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die die Lehman-Zertifikate an die Anlegerin vermittelt hatte, zu vollumfänglichen Schadensersatz in Höhe von ca. 107.000,- € zzgl. weiterer Kosten wie außergerichtlicher Anwaltskosten und Zinsen verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 20.01.2010, Az. 8 O  277/09, noch nicht rechtskräftig). Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, der das Urteil erstritten hat: „Wir freuen uns über diesen weiteren Erfolg für eine geschädigte Lehman-Anlegerin“.

Bereits mit Datum vom 24.06.2009 war es Dr. Späth Rechtsanwälten vor dem Landgericht Potsdam gelungen, ein vollumfänglich klagestattgebendes Urteil für geschädigte Lehman-Anleger zu erstreiten, denen die Lehman-Zertifikate in dem Fall von der Postbank vermittelt wurden. Bei diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 24.06.2009 läuft gerade die Berufung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg.

Unbedingt beachten sollten geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger, dass in zahlreichen Fällen in den nächsten Wochen und Monaten Verjährung drohen könnte aufgrund der Vorschrift des § 37a WpHG a.F., wonach Ansprüche 3 Jahre ab dem Erwerbszeitpunkt verjähren. Sofern auch Sie Schäden mit Lehman-Zertifikaten erlitten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.