Dr. Späth Rechtsanwälte erstreiten erneut Rückabwicklung einer Lehman-Anlage vor dem Landgericht Berlin. Targobank muss Schadensersatz leisten
In Sachen Lehman-Zertifikate ist Dr. Späth Rechtsanwälten erneut ein Erfolg auf Rückabwicklung vor dem Landgericht Berlin gelungen.
In einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 27.07.2011 mit dem Az. 21 O 443/10 wurde die Targobank AG & Co. KG aA als Rechtsnachfolgerin der vermittlenden Citibank dazu verurteilt, der dortigen Klägerin, die im Nominalbetrag von 6.120,00 € Verluste mit Lehman-Zertifikaten aus abgetretenem Recht geltend machte, einen Betrag in Höhe von 6.120,00 € zu bezahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Zertifikate. Lediglich wegen des beantragten entgangenen Gewinns in Höhe von 3 % jährlich sowie wegen der außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung (hier wurde von einem anderem Kollegen, der, bevor Dr. Späth Rechtsanwälte mit dem Fall betraut wurden, für die Anlegerin tätig war, ein Güteverfahren eingeleitet), wurde die Klage abgewiesen.
Das Landgericht Berlin kam zu dem überzeugenden Ergebnis, dass die Klägerin eine sichere Anlage wünschte, was sich auch aus dem für sie erstellten Risikoprofil eindeutig ergeben würde und die vermittelten Lehman-Zertifikate somit nicht für sie geeignet waren. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, der das Urteil erstritten hat: „Wir freuen uns über diesen erneuten Erfolg in Sachen Lehman-Zertifikate“.