Restrukturierung notwendig, Anleihen sollen in Aktien umgetauscht werden. Anlegern drohen erhebliche Verluste!

Vor allem Anleihegläubiger sollen schmerzhafte Verluste erleiden, teilte das Unternehmen gesternmit. Das Solar-Unternehmen Centrosolar AG will seine Anleihen (ISIN DE000A1E85T1) in börsennotierte Aktien (ISIN DE0005148506) umtauschen. Angesichts des Aktienkurses wird dies für Anleihegläubiger wohl ein Verlustgeschäft, denn am Markt ist Centrosolar momentan mit weniger als 50% des Anleihevolumens bewertet. Außerdem ist ein Anstieg des Aktienkureses wohl eher nicht wahrscheinlich. Auch die Pläne zur Kapitalstärkung müssen skeptisch gesehen werden, denn angesichts der vorgelegten Finanzkennzahlen werden neue Investoren nur schwer für Centrosolar zu begeistern sein.

Hinzu kommt die absehbare Senkung der Einspeisevergütung. Auf Centrosolar und deren Anleger kommen wohl schwere Zeiten zu und man kann auf den 28. März 2013 gespannt sein, wenn das Unternehmen endgültige Zahlen vorlegen will. Erst wenn diese vorliegen und genauere Informationen zum geplanten Umtausch mitgeteilt sind, kann wir juristisch beantwortet werden, ob der geplante Umtausch ein Zahlungsausfall im technisch-rechtlichen Sinne ist. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte hierzu: „Anleihegläubiger der Centrosolar AG sollten jetzt keinesfalls untätig bleiben. Andernfalls werden die Restrukturierungsmaßnahmen von Centrosolar auf dem Rücken der Anleihegläubiger umgesetzt. Der Centrosolar-Vorstand muss klar mitteilen, welche Einbußen die anderen Gläubiger bereit sind zu tragen.

Bislang heißt es von Seiten des Unternehmens lediglich, dass die besicherten Finanzgläubiger – Banken und Leasinggeber – bereit seien, Zinsen und Tilgungen teilweise zu stunden und ihre Finanzierungen bis Ende 2014 zuzusagen. Ein wirklicher Einschnitt ist das nicht. Gleiches gilt für die Führungskräfte: Auch diese wollen Teile ihrer Vergütung nur stunden, nicht aber verzichten. Ganz anders ist die Unternehmensplanung jedoch für die Anleihegläubiger: Diese sollen verzichten und Einbußen sofort erleiden. Denn angesichts des niedrigen Aktienkurses ist kein Wert erhaltendes Verhältnis beim Umtausch der Anleihen in Aktien zu erwarten. Anleihegläubiger werden also durch den Umtausch unmittelbar verlieren. Und falls die Restrukturierung nach dem Umtausch doch scheitert und Centrosolar in die Insolvenz fällt, gehen die vormaligen Anleihegläubiger komplett leer aus: Denn die dann von ihnen gehaltenen Aktien sind im Insolvenzfall weitgehend wertlos. Die besicherten Finanzgläubiger hingegen können nach dem geplanten Modell auch im Insolvenzfall ihre Forderungen werthaltig durchsetzen. Denn sie haben ja ihre Sicherheiten. Und die Führungskräfte erhalten im Insolvenzfall Insolvenzgeld bzw. werden üblicherweise mit insolvenzfesten Sonderzahlungen auf Treuhandkonten an Bord gehalten.

Ein solches Restrukturierungsmodell geht also voll zulasten der Anleger und muss abgeändert werden. Um eine Änderung durchzusetzen, raten wir Anleihegläubigern dringend, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder sich zumindest einer Anlegerinteressengruppe anzuschließen. Die Erfahrung zeigt, dass Anleger ihre Rechte auch durchsetzten können, wenn sie sich gebündelt wehren.“ Die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Centrosolar, vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH). Vertreten wurden hierbei über 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.