Nach Razzia: Anleger müssen umgehend handeln! Dr. Späth & Partner vertreten Betroffene!
Nach der Razzia mit ca. 120 Polizeibeamten und 5 Sonderermittlern der Finanzaufsicht BaFin bei dem Goldanbieter „BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ ist die Verunsicherung unter den Betroffenen groß.
Die BaFin hatte die Rückabwicklung mangels der erforderlichen Erlaubnis angeordnet, außerdem hat die Staatsanwaltschaft Medienberichten zufolge bereits angedeutet, dass ca. 95 % des Goldes Falschgold sein könnten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Diverse Mandanten von uns berichten uns, dass sie vor kurzem Rückabwicklungsangebote der BWF-Stiftung bekommen und diese bereits angenommen haben. Nach der Abwicklungsanordnung der BaFin sind jedoch alle Anlagegeschäfte der BWF-Stiftung rückabzuwickeln, und zwar unabhängig davon, on nun eine Rückabwicklungsvereinbarung mit der BWF geschlossen wurde oder nicht. Alle Anleger sind diesbezüglich gleich gestellt.
Betroffene sollte umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen:
Dazu gehört z.B. die Prüfung vorläufiger Maßnahmen wie z.B. Arrestierungen bei den eventuellen Verantwortlichen oder in den Goldbestand. Sofern sich das betrügerische Verhalten der Verantwortlichen bestätigen sollte, kämen, neben Ansprüchen gegen die BWF-Stiftung auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen selbst in Betracht. Diese würden dann mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Auch sollten Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer und die Vermittler der Anlage geprüft werden, denn die Vermittler schulden nicht nur eine anleger- und objektgerechte Beratung, sondern auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage.
Fazit: Anleger können viel tun, um ihre wertvollen Ansprüche zu sichern und sollten keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln.
Dr. Späth & Partner vertreten Sie gerne.