Erneuter Klage-Erfolg für Dr. Späth & Partner gegen Vermittler vor LG Frankfurt/Oder

In Sachen BWF-Stiftung ist Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ein erneuter Erfolg gegen eine Vermittlerin der BWF-Anlage vor dem Landgericht Frankfurt/Oder gelungen:

Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 14.06.2016 wurde die dortige Vermittlerin der Anlage dazu verurteilt, der Klägerin die vollständige Anlagesumme in Höhe von 15.000,- € nebst Zinsen zurück zu erstatten, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus der Vereinbarung mit der BWF-Stiftung. Lediglich wegen der entstandenen außergerichtlichen Kosten setzte das LG Frankfurt/Oder nur eine 1,3er Geschäftsgebühr an und wies die Klage wegen des überschießenden Betrages ab.

Damit hat erneut ein Landgericht, neben den bereits von Dr. Späth & Partner vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

In überzeugender Weise kommt das LG Frankfurt/Oder zu dem Ergebnis, dass die Beratung durch die dortige Vermittlerin weder anleger- noch objektgerecht war, weil die beklagte Vermittlerin die Anlage zum einen als sichere Anlage ausgegeben habe und die Vermittlerin die Anlage bei der BWF-Stiftung aus diesem Grunde der Klägerin nicht hätte anbieten dürfen, außerdem auch, weil nach Ansicht des LG Frankfurt/Oder keine Absicherung der Anleger durch etwaige Sachwerte bestanden habe, weil lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch der Anleger auf Übereignung einer bestimmten, in der “Eigentumsurkunde” ausgewiesenen Menge von Gold bestanden hätte.

Auch kommt das LG Frankfurt/Oder überzeugend zum Ergebnis, dass die beklagte Vermittlerin ihre Pflicht verletzt hat, die Plausibilität der Anlage zu prüfen.

So hätte der beklagten Vermittlerin laut LG Frankfurt/Oder unter anderem auffallen müssen, dass in der verwendeten Broschüre nicht auf das bestehende Totalverlustrisiko hingewiesen wurde und keine konkreten Angaben zur wirtschaftlichen Beurteilung der Anlage erfolgten.

Außerdem war nach Ansicht des LG Frankfurt/Oder bereits der Verkaufsprospekt falsch, denn hieraus ergibt sich laut LG Frankfurt/Oder nicht, wie die BWF-Stiftung konkret den den Anlegern garantierten Rückkaufswert allein mit dem Zwischenhandel von Gold erwirtschaften wollte, der Prospekt auch an keiner Stelle konkrete Angaben oder Zahlen enthalte.

Auch sei z.B. im Prospekt keine plausible Begründung dafür angegeben, warum für “Goldhändler” ein Anreiz dafür bestehen soll, Gold von der BWF zu kaufen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: “Unserer Ansicht nach bestätigt dieses von uns erstrittene -noch nicht rechtskräftige- Urteil erneut, dass in vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten -was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss- zumal in diversen Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten Vermittler zurück gegriffen werden können sollte.”

Auch sollten Anleger wissen, dass am 09.06.2016 das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung begonnen hat. Hier sollten geschädigte Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die Möglichkeit prüfen, z.B. in Form des sog. “Adhäsionsverfahrens” ihre Ansprüche geltend zu machen.

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, Dr. Späth & Partner beraten Sie gerne.