Teilweise wurde den Anlegern seitens der Berater erklärt, dass der Immobilienfonds eine sichere Investition ist. Zusätzlich zu den jährlichen Ausschüttungen sollten noch weitere mögliche Überschüsse aus Immobilienveräußerung erzielt werden können. Bedingt durch die Finanzkrise 2008-2009 sind die Immobilienpreise in Großbritannien erheblich zurückgegangen sowie die Ausschüttungen bis zum heutigen Tag ausgeblieben. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Fonds am Zweitmarkt lediglich noch einen geringen Restwert hat. 

Der IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG wird aktuell am Zweitmarkt zum Kurs von lediglich 20,5 % gehandelt (siehe https://www.dsm.de Stand 28.06.2012). Es steht somit für die Anleger aktuell ein Schaden von 80 % im Raum, wobei eine Besserung vermutlich nicht in Sicht ist.

Nach einer ersten Begutachtung des Falles sehen Dr. Späth Rechtsanwälte gute Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die jeweiligen Anlagevermittler. Diese haben sich teilweise schadensersatzpflichtig gemacht, weil die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war. Sofern den Anlegern die Beteiligung von Banken vermittelt wurde, ergeben sich auch hier gute Schadensersatzchancen aufgrund der sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH. Wie die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte heraus finden konnte, sind in diesem Fall oftmals Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, geflossen, auf die die Anleger oftmals nicht hingewiesen wurden. Das Landgericht Frankfurt am Main hat auch mit Datum vom 06.04.2010 in einer –noch nicht rechtskräftigen- Entscheidung die dortige vermittelnde Bank des IVG Euroselect Fonds zum teilweisen Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt wegen der Nichtaufklärung über die erhaltenen Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth Rechtsanwälte wenden.  04.08.2012