Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und „Festgeldanlagen“ E.F.B. Europäische Finanzberatung GmbH, Frankfurt and der Oder/Berlin, der auf seinen Websiten e-fb.de und e-fb.net Festgeld-, Tagesgeld-, Flexgeldkonten ETFs und Beratungsdienstleistungen anbietet, hat die BaFIn inzwischen aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachten Finanzdienstleistungen sofort einzustellen wegen Drittstaateneinlagenvermittlung, Anlagevermittlung und Anlageberatung, worauf die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB betroffene Anleger hinweist.
Der Bescheid der BaFin erging laut dieser am 29.01.2025, die Verfügungen sind laut BaFin von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten somit schnell handeln, um sicher zu stellen, dass sie ihr Geld durch die Einstellungsverfügung wirklich zurück erhalten.
Schadensersatzansprüche können ebenso geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, auch gegen die Verantwortlichen, wegen der unerlaubt erbrachten Finanzdienstleistungen könnte bereits ein Verstoß gegen § 54 KWG vorliegen, ebenso wie Anleger versuchen sollten, ihr Geld zurück zu holen.
Anleger, die Gelder über E.F.B. Europäische Finanz Beratung GmbH, Frankfurt an der Oder/Berlin angelegt haben, z.B. in Form von Festgeld, Tagesgeld, Flexgeldkonten, ETFs oder in Form von sonstigen Geldanlagen, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbH eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.