Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Zinsmonitor (www.zins-monitor.com) mit angeblichem Verwaltungssitz in der Friedrichstraße in Berlin, der Anlegern Anlagen in z.B. “Festgeldern” anbot, steht inzwischen leider fest, dass die Anleger einem betrügerischen Anbieter auf den “Leim” gegangen sind und Anleger schnell handeln müssen, um einen Totalverlust ihrer überwiesenen Gelder zu vermeiden, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Nicht nur, dass die Website www.zins-monitor.com und auch die geschulten Callcenter-Mitarbeiter inzwischen nicht mehr erreichbar sind, sondern der Anbieter arbeitet auch ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht BaFin, wie auch ein BaFin-Warnhinweis vom 21.04.2023 bestätigt, in dem die BaFin vor der Webseite www.zins-monitor.com ausdrücklich warnt und sogar ausdrücklich von einem “Identitätsdiebstahl” zulasten der Intesa Sanaolo SpA spricht.

Denn die BaFin spricht in ihrem Warnhinweis ausdrücklich davon, dass bislang unbekannte Betreiber unter der Website www.zins-monitor.com unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten würden und es sich nicht um die Intesa Sanpaolo SpA, Mailand, Italien, handeln würde, wie auf der Website behauptet wird. Die BaFin spricht ausdrücklich von einem Identitätsmissbrauch.

Leider steht damit fest, dass es sich bei www.zins-monitor.com lediglich um eine “Klonfirma” handelt und zeigt, mit welcher hohen kriminellen Energie die Täter vorgegangen sind. Bei dem angeblichen “Verwaltungssitz” in der Friedrichstraße in Berlin dürfte es sich Recherchen zufolge lediglich um eine “Büroservice/Briefkastenadresse” gehandelt haben.

Die Anleger sollten die Gelder auf Konten bei Banken im In- und Ausland überweisen, sind aber gar nicht Kontoinhaber, auch wenn diverse Anleger sich selber als Kontoinhaber angegeben hatten und in trügerischer Sicherheit wogen.

Höchste Eile ist also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner für Anleger von www.zins-monitor.com geboten, um die überwiesenen Anlegergelder noch zu retten. Vorteilhaft ist dabei, wie Recherchen von Dr. Späth & Partner ergeben haben, diverse Anleger erst vor kurzem, also innerhalb der letzten 3 Monate, die Gelder überwiesen haben und somit die Hoffnung besteht, bei schnellem Handeln noch Gelder zu sichern, bevor sie von den Tätern abverfügt werden können.

Rechtsschutzversicherungen geben oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung.

Betroffene Anleger, die bei Zinsmonitor, www.zins-monitor.com ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.