Internetbetrug aufgeflogen! Anleger sollten handeln!

Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. Süddeutsche Zeitung online vom 07. April 2020) ist es der Polizei und Staatsanwaltschaften mehrerer Länder wie Deutschland, Österreich und Serbien gelungen, in einem groß angelegten Fall von Internetbetrug zwei Tätergruppen „auszuheben“, die Tausende von Anleger um mehr als 100 Mio. € „geprellt“ haben sollen und neun Tatverdächtige zu verhaften, die über Plattformen wie XTraderFX, Cryptopoint, Safemarkets oder OptionStarsGlobal, Trade Capital, Nobel Trade u.a. Anleger um ihr Geld gebracht haben.

In einer groß angelegten polizeilichen Aktion namens „Action Day“ sollen in der serbischen Hauptstadt Belgrad und der bulgarischen Hauptstadt Sofia insgesamt zehn Büros und Wohnungen durchsucht und insgesamt 9 Verdächtige festgenommen worden sein.

Dabei soll den geschädigten Anlegern vorgegaukelt worden sein, dass ihr Geld über die obigen (und andere) Plattformen in Kryptowährungen oder Finanzinstrumente wie CFD oder Forex investiert wird.

Tatsächlich sollen die Gelder aber gar nicht angelegt, sondern gleich von den Kriminellen veruntreut worden sein, die Anleger hatten also oftmals einen Totalverlust zu verschmerzen.

Dabei sollen unbestätigten Gerüchten zufolge auch Gelder im siebenstelligen Bereich sicher gestellt worden sein.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Dieser großartige Erfolg der internationalen Ermittlungsbehörden erhöht auch für geschädigte Anleger die Chancen, ihr verlorenes Geld zurück zu erhalten, Betroffene sollten meiner Meinung nach ihre rechtlichen Möglichkeiten umgehend prüfen lassen.“

Sollten in der Tat Gelder sicher gestellt worden sein, so könnten Geschädigte versuchen, hierauf zuzugreifen und dieses zurück zu erhalten.

Hier sollte immer geprüft werden, ob das Geld automatisch wieder ausbezahlt wird (z.B. aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Änderung der Rechtslage zur Auskehr inkriminierter Gelder) oder ob noch weitere Maßnahmen wie z.B. die Erlangung eines „Titels“ wie z.B. eines Arrests oder eines Urteils erforderlich sind.

Sollte das Letztere der Fall sein, so würde das sog. „Prioritätsprinzip“ gelten, was bedeuten würde, dass die Geschädigten, die sich zuerst einen Titel verschaffen, als erste ausbezahlt werden würden.

Auch sollten Geschädigte alle anderen Möglichkeiten prüfen.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so hätten Geschädigte gegen die verantwortlichen „Hintermänner“ Anspruch auf Schadensersatz, z.B. wegen unerlaubter Handlung gem. § 826 BGB.

Auch weitere Möglichkeiten könnten von Geschädigten geprüft werden wie z.B. die Inanspruchnahme involvierter Banken oder Zahlungsdienstleister, die z.B. Konten für die Kriminellen eröffnet haben oder Gelder an diese weiter geleitet haben.

Banken z.B. sind aufgrund der aktuellen Geldwäschevorschriften dazu verpflichtet, Kunden im Rahmen der „Identitätsprüfung“ genau zu überprüfen.

Sollte diese Überprüfung nicht ausreichend erfolgt sein, so könnten sich hieraus ebenfalls eventuell Ansprüche z.B. aus § 826 BGB ergeben.

Geschädigte Anleger der obigen Internet-Plattformen sollten alle ihre rechtlichen Möglichkeiten umgehend prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und hier vor allem im Bereich Anlegerschutz tätig sind.