Bei diversen UDI-Gesellschaften sind inzwischen durch das Amtsgericht Leipzig mit Datum vom 31.08.2021 und 01.09.2021 leider erste Regelinsolvenzverfahren eröffnet worden, nämlich z.B. für folgende Gesellschaften:

UDI Energie Mix (II) Festzins GmbH und Co. KG, UDI Energie Festzins III, V, VI, VII, VIII, IX, zum Insolvenzverwalter wurde der bereits vorher als Sachwalter bestellte Herr Dr. Wallner bestellt.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg sollten Anleger nun ihre Forderungen form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anmelden, da über das Insolvenzverfahren vermutlich noch Gelder sicher gestellt werden. Eine fachkundige Anmeldung der Forderungen empfiehlt sich, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Gleichzeitig sollen wohl am 05.11. und 12.11.2021 Gläubigerversammlungen in Leipzig statt finden, bei denen sich Anleger ebenfalls fachkundig vertreten lassen können.

Da alleine über die Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht zu erwarten ist, können Anleger der UDI-Gruppe zusätzlich eventuelle Schadensersatzansprüche z.B. gegen die Initiatoren aber auch z.B. gegen die Anlageberater/-vermittler prüfen lassen.

Auch hierfür stehen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte gerne für eine fachkundige Überprüfung der jeweils individuellen Situation des Anlegers bereit.

Für rechtsschutzversicherte Anleger stellen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung des Anlegers, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist es inzwischen gelungen, dass diverse Rechtsschutzversicherungen für UDI-Anleger inzwischen Kostenschutz erteilt hatten.

Betroffene UDI-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind