Bei den Kapitalanlage-Angeboten des Anbieters/Handelsplattform, der sich „Tradeshark24“ nennt und unter der website tradeshark24.com tätig ist, sind Anleger leider, wie inzwischen fest steht, einem unseriösen oder gar betrügerischen „Kapitalanlageanbieter“ zum Opfer gefallen sind, worauf Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweisen.
Z.B. auf der website tradeshark24.com werden/wurden zwar diverse Kapitalanlagen angeboten wie auch Kryptowerte-Dienstleistungen oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.
Denn die Finanzaufsicht Bafin warnt mit Warnhinweis vom 04.02.2026 unter ihrer Website www.bafin.de vor den angeblichen Angeboten unter der website tradeshark24.com und teilt mit, dass der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten würden.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt aber die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin.
Schlimmer noch: Die Bafin spricht von einem Identitätsmissbrauch insofern, als sie mitteilt, dass die Angebote nicht von der Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG stammen sollen, die tatsächlich in keinerlei Verbindung stehen würde zu der Website tradeshark24.com und den dort unterbreiteten Angeboten.
Damit steht fest, dass ein unseriöser oder gar betrügerischer „Kapitalanlageanbieter“ vorliegt, und höchst zweifelhaft ist, ob die Gelder und Kryptos wirklich, wie versprochen, angelegt werden. Eile ist daher geboten.
Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend handeln, um ihre überwiesenen Gelder bzw. transferierten Kryptos zu sichern, bevor es zu spät ist. Es besteht der Verdacht, dass die Anlegergelder oder Kryptos nicht ordnungsgemäß angelegt werden.

