Bei dem Kapitalanlageanbieter Swiss Solution Partners, www.swisssolutionpartners.com mit angeblichem Sitz in Zürich, Schweiz, der Anlegern angeblich Anlagen in „Festgeld- und Aktienanlagen“ anbot, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind.

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Inzwischen hatte nämlich die Finanzaufsicht BaFin mit Datum vom 28.11.2023 ausdrücklich vor Swiss Solution Partners, www.swisssolutionpartners.com gewarnt und mitgeteilt, dass das Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, anbieten würde.

Die Website von Swiss Solution Partners, www.swisssolutionpartners.com ist auch aktuell nicht mehr erreichbar, was ebenfalls ein schlechtes Zeichen ist.

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden, ist sehr fraglich, den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Anleger bei Swiss Solution Partners, www.swissssolutionpartners.com, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird!

Ein Abwarten bis zum angeblichen Ende der Laufzeit der „Anlage“ ist nicht zu empfehlen, denn dann kann es für Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB zu spät sein, weil die Anlagesumme vermutlich nicht zurück bezahlt werden wird.

Die Verantwortlichen haften z.B. gem. § 826 BGB i.V.m. § 32 KWG genauso wie die fremden Kontoinhaber gem. § 812 ff. BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).

Auch gegen Empfängerbanken können Ansprüche geprüft werden.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, da der Kapitalanlageausschluss oftmals nicht greift, und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über Swiss Solution Partners, www.swisssolutionpartners.com, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.