Swiss Investment Solution – Betrugsverdacht

Bei dem Anbieter für “Kapitalanlagen” Swiss Investment Solution (www.swissinvestmentsolution.com) mit angeblichem Sitz in Genf, Schweiz, kommen immer mehr schlimme Details zu dem offensichtlichen Betrugsfall ans Tageslicht, die offenbaren, dass für Anleger absolute Eile geboten ist, um die von Ihnen überwiesenen Gelder zu retten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

So bot Swiss Investment Solution eigenen Angaben zufolge zum Beispiel “Festgeldanlagen” bei diversen z.B. europäischen Banken oder bot Kunden auch den Kauf z.B. “vorbörslicher Aktien” an.

So fabulierte Swiss Investment Solution in zahlreichen Internetblogs z.B. davon, dass der “Umsatz des Unternehmens im vergangenen Halbjahr um 10 % auf 6,3 Milliarden Euro gestiegen” sein sollte, oder auch davon, dass ein “Börsengang” geplant sei oder Swiss Investment Solution auf “Bankeneinkaufstour” in Europa sei.

Aber dabei handelt es sich offensichtlich um gekaufte Eigenangaben der Hintermänner von Swiss Investment Solution.

Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin liegt/lag aber nicht vor.

Schon in einem Warnhinweis vom 30.06.2023 warnte die BaFin vor dem Anbieter www.swissinvestmentsolution.com und dessen Angeboten, in einem neuerlichen, aktuellen Warnhinweis der BaFin vom 23.08.2023 warnt die Bafin ausdrücklich nochmals vor Swiss Investment Solution und teilt mit, dass die BaFin Swiss Investment Solution auch verdächtigen würde, eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger bei Swiss Investment Solution, zumal die Website www.swissinvestmentsolution.com gegenwärtig (Stand 01.09.2023) gar nicht mehr erreichbar ist.

Der Betrug geht nun offensichtlich in die Endphase und die Verantwortlichen versuchen, noch so viele Anleger wie möglich zum Überweisen von Geldern zu bewegen auf Bankkonten im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Erste Anleger bei SIS teilen inzwischen auch mit, dass ihnen die von SIS zugesagten Zinsen nicht ausbezahlt worden sein sollen, ob somit die von den Anlegern überwiesenen Gelder wirklich als “Festgeld” angelegt wurden oder wirklich für Aktienkäufe angelegt wurden, ist mehr als fraglich.

Zwar gibt es die Banken, an die die Anleger überwiesen haben, wie z.B. die Santander Bank oder Caixa Bank, wirklich, und die Anleger haben auch die Gelder an diese Banken überwiesen, jedoch ist Kontoinhaberin auf Empfängerseite nicht z.B. die Santander Bank oder auch nicht der Anleger selbst, sondern eine fremde dritte Person, die das Geld widerrechtlich abheben könnte.

Zwar haben sich die Anleger, wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB recherchieren konnten, teilweise selber als Kontoinhaber beim Empfängerkonto angegeben. Die Täter nutzen hier aber den “IBAN-Trick”, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Empfänger mit der angegebenen IBAN abgleichen. Sofern nur die IBAN stimmt, landet es Geld dann ohne weitere Überprüfung beim fremden Kontoinhaber.

Betroffene Anleger der www.swissinvestmentsolution.com sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird, erste Strafanzeigen wurden in dem Fall gestellt.

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, selbst bei bestehendem “Kapitalanlageausschluss” und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über www.swissinvestmentsolution.com ihr Geld “angelegt” haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten schnellstens tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.