Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Steinberger Verwaltung GmbH, www.steinberger-verwaltung.de, mit angeblichem Sitz in Stuttgart, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind.

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar bietet die Steinberger Verwaltung GmbH, www.steinberger-verwaltung.de, die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei europäischen Kreditinstituten sowie Anlageberatung an, aber, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Denn mit Warnhinweis vom 29.05.2024 teilt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit, dass sie vor der Steinberger Verwaltung GmbH, www.steinberger-verwaltung.de, warnen würde, weil die erforderliche Erlaubnis für das Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nicht vorliegen würde.

Schlimmer noch: Die Bafin spricht ausdrücklich davon, dass ein “Identitätsmissbrauch” vorliegen würde zu Lasten der Verwaltung Steinberger GmbH mit Sitz in Kerpen und der Zoeller Holding GmbH mit Sitz in Sindelfingen, die aber in keinerlei Verbindung mit der Website steinberger-verwaltung.de stehen würden. Auch bestehe kein Zusammenhang mit der Steinberger Verwaltungs GmbH mit Sitz in Weikersheim.

Damit steht leider fest, dass konkreter Betrugsverdacht vorliegt und die Täter der Steinberger Verwaltung GmbH, www.steinberger-verwaltung.de, nicht einmal vor einem Identitätsmissbrauch zurück schrecken!

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Anleger der Steinberger Verwaltung GmbH, www.steinberger-verwaltung.de, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der “Anlage” könnte es zu spät sein. Rückforderungsansprüche der Anleger bestehen z.B. gem. § 826 BGB und § 812 ff. BGB und sollten nach Ansicht von Dr. Späth geltend gemacht werden.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über die Steinberger Verwaltung GmbH, www.steinberger-verwaltung.de, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.