Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und Kryptodienstleistungen, der unter dem Namen Mulfin Trade auftritt und unter der Website mulfin-trade.io handelt (und ehemals unter der inzwischen inaktiven website trading-area.mulfin-v2.com handelte), besteht der Verdacht, dass Anleger einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und schnell handeln müssen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweist.

Zwar bietet Mulfin Trade unter mulfin-trade.io Finanz- und Kryptodienstleistungen an, ohne allerdings im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu sein.

Denn die Finanzaufsicht BaFin warnt mit Warnhinweis vom 13.06.2025 vor der website www.mulfin-trade.io (und weist darauf hin, dass sie bereits am 26.05.20225 vor Mulfin Trade bzw. der inzwischen inaktiven website trading-area.mulfin-v2.com gewarnt hatte) und weist darauf hin, dass der Verdacht besteht, dass auf der Website ohne Erlaubnis Finanz-und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptodienstleistungen angeboten werden.

Die Bafin teilt weiter mit, dass die Betreiber der Website nicht von der Bafin beaufsichtigt werden.

Damit steht fest, dass Anleger hier zumindestens einem unseriösen, wenn nicht gar betrügerischen Kapitalanlageunternehmen zum Opfer gefallen sind und zu befürchten ist, dass die überwiesenen Gelder und Kryptowährungen nicht wie versprochen angelegt werden. Betroffene sollten daher schnell handeln, um zu überprüfen, ob die Gelder und Kryptoassets wirklich wie versprochen angelegt wurden, um im Zweifelsfall schnell handeln zu können und diese ggf. zurück zu fordern.

Betroffene, die über den Anbieter Mulfin Trade, handelnd unter der website mulfin-trade.io (oder ehemals trading-area.mulfin-v2.com) Gelder oder Kryptos angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.