13.02.2019: Medizinisches Cannabis, CBD: Vorsicht- Rechtssicherheit!

Der Bedarf für den Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland (für den Freizeitkonsum ist Cannabis in Deutschland verboten) ist weiterhin sehr hoch, worauf die wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweist:

Bereits in 1 bis 2 Jahren könnte es in Deutschland bereits ca. 100.000 bis 200.000 Patienten geben, langfristig mehrere 100.000 Patienten, gerade bei Krankheiten wie Schmerzen oder Epilepsie könnte med. Cannabis – nur dieses ist in Deutschland zugelassen – Linderung bringen.

Inzwischen hat Medienberichten zufolge nicht nur vor kurzem die WHO Empfehlungen zur Neueinstufung von Cannabis und CBD vorgenommen, nämlich diese aus „Schedule IV des Einheitsabkommens über Betäubungsmitteln (1961)“ zu streichen, sondern auch Medienberichten zufolge (siehe z. B. aerzteblatt.de vom 29.01.2019) auch Israel den Export von medizinischem Cannabis zugelassen und laut Medienberichten hatte das Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass die Hersteller binnen 6-9 Monaten die Freigabe zum Export auch nach Deutschland erhalten.

Immer mehr Unternehmen interessieren sich daher für eine sog. Importlizenz z. B. nach Art. 72 Arzneimittelgesetz für den Import von med. Cannabis nach Deutschland. Nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner wird es auch für Investoren zunehmend interessanter, mit einem Arzneimittelimporteur in diesem Bereich zusammen zu arbeiten.

Hier sollten interessierte Firmen neben dem erforderlichen Zeitumfang bis zur Importlizenz, die erfahrungsgemäß zwischen 3-12 Monaten benötigen kann (im Einzelfall auch länger), berücksichtigen, dass für eine BtM-Lizenz in der Regel nicht nur eine sachkundige Person erforderlich ist wie ein Arzt oder Chemiker etc., sondern auch ein Betäubungsmittellager zur sicheren Lagerung erforderlich ist.

Hier muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Unternehmen aus diesen oder anderen Ländern für eine Zusammenarbeit geeignet sind, denn in der Regel ist hier eine GMP-Zertifizierung erforderlich.

Außerdem sollen interessierte Firmen, die Medizinal-Cannabis importieren wollen, darauf hingewiesen werden, dass immer die wirksamen vertraglichen Voraussetzungen beim Import von Medizinal-Cannabis berücksichtigt werden müssen, wie wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen, Letter ofintent, NDO etc.

Auch der Markt für Cannabidiol, CBD, den nicht psychoaktiven Bestandteil von Cannabis, wächst rasant.
Teilweise soll CBD als Medikament recht gute Wirkung erbringen wie z. B. ebenfalls bei Schmerzen, teilweise werden CBD-Produkte wie CBD-Öle aber auch als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet. So hat sogar eine renommierte Drogeriemarktkette inzwischen CBD-Öle in ihre Regale aufgenommen.

Doch auch hier ist Vorsicht angebracht und immer im Einzelfall die rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, denn vor kurzem hatte diversen Medienberichten zufolge die Polizei in Berlin Nutzhanf einer Kreuzberger Firma beschlagnahmt, die ihre Ware in mehreren Berliner „Spätis“ vertrieben hatte.

Der Firma wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, unter anderem beruft sich die Behörde auf ein Strafurteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2016, was natürlich erhebliche rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Es muss somit immer im jeweiligen Einzelfall für das jeweilige CBD-Produkt geprüft werden, ob ein Betäubungsmittel, ein Arzneimittel, eine Nahrungsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikum usw. vorliegt.

Hier ist schon zu unterscheiden, ob ein Vollspektrum-Produkt, ein Extrakt oder ein Isolat vorliegt, bei CBD-E-Liquids sind auch unter Umständen Regelungen aus dem Chemikalien-Recht zu beachten.

Außerdem muss unter bestimmten Bedingungen die EU-Novel-Food-Verordnung berücksichtigt werden.

Interessierte Unternehmen, die in den Wachstumsmärkten med. Cannabis oder CDB tätig sein wollen, müssen daher unbedingt die rechtlichen Voraussetzungen einhalten, um auf der sicheren rechtlichen Seite zu sein und um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland, aber auch Investoren, die im Bereich Medizinal-Cannabis-Import nach Deutschland oder CBD tätig werden wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.