Die Rückruf-Welle für verschiedene Mercedes-Modelle setzt sich auch 2020 fort. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei diversen Modellen erneut eine Funktion entdeckt, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung reduziert wird. Daher hat die Behörde den verpflichtenden Rückruf für weltweit insgesamt rund 150.000 Fahrzeuge, von denen etwa ein Drittel in Deutschland zugelassen ist, angeordnet und den Rückruf am 7. Januar 2020 veröffentlicht.

Daimler muss bei den betroffenen Modellen und Baureihen die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. Funktion, die für eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führt, entfernen.

Der Rückruf betrifft folgende Mercedes-Modelle und Baureihen:

• Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6
• Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
• Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
• Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 – 2016, Baureihen 205Hybrid, 222Hybrid
• Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207
• Mercedes S-Klasse, Baujahre 2016 – 2017, Baureihe 222 4×4
• Mercedes CLS-Klasse und E-Klasse, Baujahre 2015 bis 2018, Baureihen 212 und 218
• Mercedes M-Klasse, Baujahre 2012 bis 2016, Baureihe 166
• Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2016, Baureihe 222 mit NAG2 4×4
• Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2015, Baureihe 222 mit NAG2 4×2
• Mercedes E-Klasse, Baujahre 2012 bis 2014, Baureihe 207 mit NAG2
• Mercedes CLS Klasse und E-Klasse, Baujahre 2014 bis 2016, Baureihen 212 und 218 mit NAG2

Daimler hat den Vorwurf unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Fahrzeugen bisher immer vehement zurückgewiesen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist aber schon mehrfach zu einer anderen Auffassung gekommen. 2018 ordnete es den Rückruf für europaweit rund 700.000 Fahrzeuge an und 2019 folgten weitere verpflichtende Rückrufe der Behörde.

Nun sind zu diesen Rückrufen weitere Fahrzeuge hinzugekommen, bei denen eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update nach Freigabe durch das KBA aufgespielt werden muss.

Neben dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge bedeutet ein verpflichtender Rückruf durch das KBA für die betroffenen Mercedes-Fahrer, dass sie ein Update aufspielen lassen müssen. Welche Folgen ein solches Update für den Motor hat, ist ungewiss.

Die betroffenen Mercedes-Kunden müssen sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn unzulässige Abschalteinrichtungen stellen einen Sachmangel dar. Das hat der BGH bereits Anfang 2019 klargestellt. Zudem haben verschiedene Gerichte Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner hat bereits Ansprüche gegen Daimler durchgesetzt und bietet betroffenen Mercedes-Kunden schnelle und kompetente Unterstützung.