Anwender und Nutzer von KI-Systemen (Künstliche Intelligenz) müssen besonders darauf achten, dass sie die Datenschutzanforderungen einhalten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Denn bei Verstößen drohen empfindliche Bußen, nicht nur ggf. Schadensersatzansprüche, sondern auch sondern auch Geldbußen von z.B.  bis zu 10 Mio. € oder  zwei Prozent des weltweit erzielten Konzernumsatzes.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit  Sitz in Berlin weisen daher darauf hin, dass Anwender und Hersteller von KI-Systemen, genauso wie Nutzer daher diverse Regelungen z.B. der Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen müssen, sofern es zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, wie z.B.

  • den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gem. Art. 6 DSGVO

Hier sind Prinzipien wie die Einwilligung des Betroffenen oder die Erfüllung des Vertrages zu berücksichtigen

  • den Grundsatz  der Datenminimierung gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO
  • den Grundsatz, dass Betroffenenrechte gewährt werden gem. Art. 1-22 DSGVO

Hier ist zu prüfen, welche Auskunftsrechte und Widerrufsrechte im jeweiligen Einzelfall zu  gewähren sind.

  • den Transparenzgrundsatz gem. Art. 12-14 DSGVO

Hier sind z.B.  Auskunftsrechte und Informationsrechte zu berücksichtigen.

Auch sollten Unternehmen, die mit  KI-Systemen arbeiten, berücksichtigen, dass in diversen Fällen eine Datenschutzfolgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchzuführen ist. Das ist gemäß Art. Art. 35 I DSGVO dann der Fall, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat

Hier ist zu beachten, dass dann die Folgenabschätzung zumindestens die in Art. 35 Abs. 7 DSGVO enthaltenen Punkte enthalten und berücksichtigen muss.

In vielen Fällen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, muss daher beim Einsatz von KI-Systemen auch eine Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt werden, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll.

Start-ups, Unternehmen, Anwender und Nutzer von KI-Systemen, die datenschutzrechtliche Fragen oder sonstige Fragen zum Einsatz von KI-Systemen haben (wie z.B.  auch zum AI-Act der EU), können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 23 Jahren, als  Rechtsanwaltskanzlei tätig sind.