Im Fall German Pellets wurden nun am 02. und 03.04.2019 die ersten Anlegerklagen vor dem Landgericht Schwerin gegen den Geschäftsführer und Gründer Peter L. verhandelt, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die als eine der ersten Kanzleien in Deutschland bereits im April 2016 Klagen für Anleger gegen Peter L. eingereicht hatte, hinweist.
Vorausgegangen war ein „Zuständigkeits-Marathon“ zwischen den Landgerichten Rostock und Schwerin, der viel Zeit kostete, da keines der Landgerichte sich für zuständig hielt, bevor nun die Zuständigkeit des LG Schwerin geklärt werden konnte.
Die beiden von Dr. Späth & Partner vor der Zivilkammer 5 a betreuten Verfahren liefen dabei nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner unterschiedlich: Während ein Fall wohl negativ für den Anleger verlief, verlief der 2. Fall nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner positiv, womit es immer auf den jeweiligen Einzelfall ankommen dürfte.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner, dazu: „Die Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach vor allem als vollständig ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen Unternehmen gelandet sein, die formal nicht zur German Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; Außerdem gibt es wohl Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Auch hieraus könnten sich Ansprüche der Anleger ergeben. Aus unserer Sicht liegen damit ggf. Prospektfehler und eventuell sogar Ansprüche aus unerlaubter Handlung vor.“
Rechtsschutzversicherte Anleger (Anleger, die nicht rechtsschutzversichert sind, empfehlen Dr. Späth & Partner noch kein Tätigwerden), die noch nichts unternommen haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend tätig werden, um ihre eventuellen Ansprüche zu sichern, zumal die Insolvenzquote eher gering ausfallen dürfte und auch heute noch Ansprüche aus eventueller Prospekthaftung und eventueller unerlaubter Handlung geltend gemacht werden können (was immer im Einzelfall überprüft werden muss). Anleger können dabei von der bisherigen umfangreichen Erfahrung, die Dr. Späth & Partner in dem Fallkomplex German Pellets sammeln konnten, profitieren.
Weiter könnte auch das Strafverfahren gegen Peter L. fortgeschritten oder demnächst abgeschlossen sein, womit Anleger auch hieraus wertvolle weitere wertvolle Erkenntnisse für ihre Zivilklagen gewinnen könnten.
Außerdem sollten Anleger berücksichtigen, dass zum Jahresende 2019 Verjährung eintreten könnte aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB. danach verjähren Ansprüche in 3 Jahren zum Jahresende ab Kenntnis (oder grob fahrlässiger Unkenntnis) von Schaden und Schädiger.
Da die Insolvenz von German Pellets bereits 2016 eintrat, könnte, was aber selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, bereits zum Jahresende 2019 Verjährung eintreten.
Geschädigte Anleger von German Pellets sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner keine wertvolle Zeit mehr verlieren,, da auch bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind fast ausschließlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrechts tätig und seit dem Jahr 2002 mit allen Facetten des Anlegerschutzes vertraut. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit gescheiterten Mittelstandsanleihen. Alle Rechtsanwälte haben langjährige Prozesserfahrung mit großen Verfahren.