Die Kapitalaufnahme durch Initial Coin Offerings, sog. ICO´s konnte im Jahr 2018 sogar die im Jahr 2017 übertreffen, seit 2016 sollen knapp 10 Mrd. Dollar über ICO´s weltweit eingesammelt worden sein.
Es zeigte sich, dass mit einem ICO oftmals deutlich leichter als z. B. mit einem Börsengang (IPO) schnell Gelder zur Unternehmensfinanzierung eingesammelt werden können und konnten, so die Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg.
Inzwischen zeigten sich jedoch auch die Schwachstellen bei einem ICO:
So war bisher doch nur ein Teil der ICO´s erfolgreich, Schätzungen zufolge sogar unter 50 %.
Die Gründe hierfür sind teilweise schlechte Organisation und Vorbereitung des ICO´s, geringe Managementerfahrung, in diversen Fällen lag auch schlicht und ergreifend nur Betrug von Seiten der Gründer vor, so dass bei diversen ICO´s „Pump-and-Dump“-Systeme vorlagen und die Anleger im Anschluss auf weitgehend wertlosen Token saßen, weil diese oftmals über keine Sicherheiten verfügten.
Diese Schwachstellen eines ICO´s soll nun durch ein sog. Security Token Offering umgangen werden, wobei der Token mit Sicherheiten unterlegt ist, so dass also dem Inhaber eines Security Token teilweise Eigentums- und Mitspracherechte zustehen und somit dem Anleger eine zusätzliche Sicherheit bietet.
Er verhält sich damit ähnlich wie ein Wertpapier.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:“ Diese zusätzliche Sicherheit ist sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Anlegersicht zu begrüßen, denn damit verhält sich der Security Token ähnlich einem Wertpapier“.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB gehen davon aus, dass die Methode des Security Token Offering längerfristig die Methode des ICO ergänzen oder gar ersetzen könnte, weil es dem Streben der Unternehmen und Anleger nach Sicherheit entgegen kommt.
Jedoch sollten Unternehmen, die einen ICO oder gar STO durchführen wollen, immer im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob die wertpapierrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind.
So teilte die BaFin bereits zum Thema ICO vor einiger Zeit mit, dass sie bei Tokens immer im Einzelfall prüfen würde, ob es sich um ein Finanzinstrument i. S. des WpHG bzw. der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID 2) oder um ein Wertpapier i. S. d. Wertpapierprospektgesetzes (WpHG) handeln würde. Je nach Einordnung ergeben sich diverse Erlaubnispflichten wie z. B. die Erstellung eines umfangreichen Verkaufsprospekts.
Ein Security Token Offering könnte somit im Vergleich zu einem ICO sowohl mit höheren Kosten als auch mit höheren regulatorischen Anforderungen und somit mit einem höheren Zeitaufwand verbunden sein.
Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und einer Zweigstelle in Hamburg (RA Dr. Walter Späth, RA Christian Albrecht Kurdum sowie RA Dr. Marc Liebscher) steht sowohl interessierten Unternehmern als auch Anlegern gerne in allen Rechtsfragen rund um das Thema STO, ICO, TGE, Kryptowährungsrecht, Blockchain etc. zur Seite.