Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und Kryptodienstleistungen, der unter der Website consorsglobalfx.com auftritt, besteht der konkrete Verdacht, dass Anleger einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und schnell handeln müssen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweist.
Zwar bietet der Betreiber unter der website consorsglobalfx.com Finanz- und Kryptodienstleistungen an, ohne allerdings im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu sein.
Denn die Finanzaufsicht BaFin warnt mit Warnhinweis vom 08.07.2025 vor der Website consorsglobalfx.com und teilt mit, dass auf der Website ohne Erlaubnis Wertpapier- und Kryptodienstleistungen angeboten würden.
Die Bafin teilt weiter mit, dass die Betreiber der Website nicht von der Bafin beaufsichtigt werden.
Schlimmer noch: Die Bafin teilt mit, dass auf consorsglobalfx.com behauptet wird, consorsglobal.com sei von einer EU-Organisatin namens „Financial Certification Organisation“ authorisiert und reguliert. Eine solche Organisation existiert jedoch laut BaFin nicht.
Damit steht fest, dass Anleger hier zumindestens einem unseriösen, wenn nicht gar betrügerischen Kapitalanlageunternehmen zum Opfer gefallen sind, und zu befürchten ist, dass die überwiesenen Gelder und Kryptowährungen nicht wie versprochen angelegt werden. Betroffene sollten daher schnell handeln, um zu überprüfen, ob die Gelder und Kryptoassets wirklich wie versprochen angelegt wurden, um im Zweifelsfall schnell handeln zu können und diese ggf. zurück zu fordern.
Anleger sollten auch versuchen, Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen, z.B. gemäß § 826 BGB (unerlaubte Handlung).
Betroffene, die über den Anbieter der Website consorsglobalfx.com Gelder oder Kryptos angelegt und Schwierigkeiten mit der Auszahlung haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.B