Cannabis als Medizin/CBD: Rechtslage für Firmen 20.08.2021

Der Markt für medizinisches Cannabis, also Cannabis als Medizin (nicht Cannabis für den Freizeitbereich), ist nach wie vor als Wachstumsmarkt einzustufen und Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sein wollen, müssen immer im Einzelfall die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen in dem Bereich überprüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Inzwischen zeigt sich, dass immer mehr Unternehmen in dem Bereich tätig sind, waren 2018 z.B. noch 8 Importeure für medizinisches Cannabis in Deutschland tätig, so dürften gegenwärtig (August 2021) bereits ca. 80-100 Importeure in Deutschland tätig sein.

Demnächst könnte es aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Anbietern aus diversen weiteren Ländern wie Mazedonien, einigen afrikanischen Staaten etc. gelingen, die hohen regulatorischen Anforderungen wie z.B. EU-GMP, die mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden sind, zu bewältigen, und somit ein Export von med. C nach Deutschland auch aus diversen weiteren Ländern zu erwarten sein.

Dabei müssen Unternehmen, die im Bereich med. Cannabis tätig sein wollen, immer die hohen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen, wie z.B. des AMG (Arzneimittelgesetz), BtMG (Betäubungsmittelgesetz), aber auch weitere rechtliche Anforderungen erfüllen wie z.B. AMWHV und AMHandelsV genauso wie GMP (Good Manufacturing Practice), Good Storage Practice (GSP), Good Distribution Practice (GDP), was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.

Auch weitere Anforderungen wie die Vorhaltung eines Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 und 14001 müssen teilweise eingehalten werden.

Vertragsklauseln sollten immer vorab intensiv überprüft werden, z.B., Fragen zur Liefer- und Zahlungspflicht und welches Recht z.B. bei der Vertragsgestaltung mit einem Anbieter aus der EU oder Nicht-EU zur Anwendung kommen sollte oder wo der Gerichtsstand vereinbart werden soll.

Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen, die in dem Bereich tätig sein wollen, sind also nach wie vor hoch und müssen immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden.

Für Unternehmen, die im Bereich CBD als Medikament oder NEM tätig sind, könnte die Rechtslage demnächst noch klarer werden, denn inzwischen hat z.B. Medienberichten der letzten Tage (siehe z.B. www.bz-berlin.de vom 16.08.2021) zufolge im Fall eines Berliner CBD-Startups, das CBD-Produkte vertrieben hatte, und bei dem die Gründer angeklagt wurden, entschieden, das zuständige Gericht entschieden, dass es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen werde, unter anderem wohl, weil das CBD-Hanf weniger gesundheitsschädlich sein soll oder auch die subjektiven Voraussetzungen nicht vorgelegen haben sollen. Eventuell ist hier also demnächst mit weiteren Klarstellungen zu rechnen, z.B. im Bereich EU-Novel-Food-Verordnung, die nach wie vor viele Unklarheiten beinhaltet.

Betroffene Unternehmen/Importeure und Investoren, die im Bereich medizinisches Cannabis/CBD tätig sind oder tätig werden wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin wenden, die seit dem Jahr 2017 in dem Bereich tätig sind und bereits seit dem Jahr 2002 als Anwaltskanzlei bestehen.