Anleger der BioChar GmbH & Co. KG, Gersfeld, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin umgehend tätig werden:
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat mit Datum vom 06.02.2026 angeordnet, dass die BioChar GmbH & Co. KG das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abwickeln muss.
Weiter teilt die BaFin mit, dass die BioChar GmbH & Co. KG auf Grundlage von Verträgen mit dem Titel „Vertrag stiller Teilhaber“ gewerbsmäßig und in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Gelder angenommen habe, die unbedingt rückzahlbar sind, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft ist.
Damit betreibt die BioChar GmbH & Co. KG, so teilt die BaFin weiter in ihrem Warnhinweis vom 06.02.2026 mit, das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.
Die Bafin erläutert, dass die Abwicklungsanordnung die BioChar GmbH & Co. KG verpflichten würde, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurück zu zahlen..
Außerdem stellt die BaFin klar, dass der Bescheid von Gesetzes wegen sofort vollziehbar ist, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten schlechte Nachrichten für Anleger, die über die BioChar GmbH & Co. KG Gelder angelegt haben, diese sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend tätig werden, um ihre überwiesenen Gelder zurück zu erhalten.
Es ist ein schlechtes Zeichen und als unseriös zu bezeichnen, dass der Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin arbeitet.
Betroffene Anleger, die über die BioChar GmbH & Co. KG Gelder angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbH umgehend anwaltliche Hilfe einholen, um ihre Rechte zu sichern.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 23 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind, beraten betroffene Anleger gerne.

