Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten über die Internetseite berlinbank.eu. Für Anleger, die bereits Geld eingezahlt oder Kryptowährungen übertragen haben, kann schnelles Handeln wichtig sein, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweist.

BaFin: Bankgeschäfte und Krypto-Dienstleistungen ohne Erlaubnis

Nach Angaben der BaFin in ihrem Warnhinweis vom 14.09.2026 unter www.bafin.de werden über die Website berlinbank.eu Bankgeschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass hierfür die erforderliche Erlaubnis vorliegt. Angeboten werden sollen unter anderem die Eröffnung von Bankkonten sowie Investitionen in Kryptowerte.

Die BaFin hat deshalb eine entsprechende Verbraucherwarnung veröffentlicht.

Eine solche Warnung sollte von Anlegern ernst genommen werden. Sie bedeutet zwar nicht automatisch, dass bereits in jedem einzelnen Fall ein Betrug nachgewiesen ist. Sie ist jedoch ein erheblicher Anlass, die Geschäftsbeziehung und insbesondere weitere Zahlungsaufforderungen kritisch zu überprüfen.

Bereits Geld bei berlinbank.eu eingezahlt – was tun?

Wer bereits Geld an berlinbank.eu beziehungsweise auf von dort benannte Konten überwiesen oder Kryptowährungen übertragen hat, sollte insbesondere prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, weitere Vermögensverluste zu verhindern und bereits geleistete Zahlungen zurückzuverlangen.

Betroffene sollten zunächst keine weiteren Zahlungen leisten, insbesondere wenn weitere Einzahlungen mit der Begründung verlangt werden, dass erst danach vorhandene Guthaben ausgezahlt werden könnten.

Gerade bei problematischen Online-Anlageangeboten kommt es immer wieder vor, dass nach einer ursprünglichen Investition weitere Zahlungen etwa als angebliche „Steuern“, „Gebühren“, „Provisionen“, „Freischaltungsgebühren“ oder „Liquiditätsnachweise“ verlangt werden.

Unterlagen und Zahlungswege sichern

Betroffene sollten möglichst frühzeitig sämtliche vorhandenen Beweismittel sichern. Hierzu gehören insbesondere:

  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege,
  • Empfängerkonten und IBANs,
  • Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes bei Kryptowährungen,
  • E-Mails und Chatverläufe,
  • Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner,
  • Vertragsunterlagen,
  • Screenshots des Kundenkontos und der Website sowie
  • Informationen über eingesetzte Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen.

Diese Informationen können für die Prüfung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen sowie für strafrechtliche Ermittlungen von erheblicher Bedeutung sein.

Können überwiesene Gelder zurückgeholt werden?

Ob und gegen wen Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Bei klassischen Banküberweisungen kann insbesondere geprüft werden, auf welches Empfängerkonto das Geld gelangt ist und ob noch Möglichkeiten bestehen, Zahlungen zurückzurufen oder Vermögenswerte zu sichern.

Bei Zahlungen über Kryptowährungen ist eine Rückbuchung über die Blockchain grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich. Allerdings können Blockchain-Transaktionen nachvollzogen werden. Unter Umständen lässt sich feststellen, auf welche Wallets beziehungsweise zu welchen Kryptobörsen die Vermögenswerte weitergeleitet wurden.

Gelangen Kryptowerte zu einer identifizierbaren Kryptobörse, können abhängig vom konkreten Sachverhalt weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Hierzu können insbesondere die Sicherung von Informationen, die Einschaltung von Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung noch vorhandener Vermögenswerte gehören.

Strafanzeige und weitere rechtliche Schritte prüfen

Bei einem entsprechenden Verdacht kann zudem die Erstattung einer Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft sinnvoll sein. Dabei sollten möglichst konkrete Angaben zu Zahlungen, Konten, Wallet-Adressen und den beteiligten Personen gemacht werden.

Parallel hierzu sollte geprüft werden, ob zivilrechtliche Ansprüche gegen beteiligte Personen oder Unternehmen bestehen und ob Möglichkeiten zur Sicherung von Vermögenswerten gegeben sind.

Wichtig ist dabei häufig der Zeitfaktor: Je früher Zahlungswege untersucht und Banken, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen identifiziert werden, desto eher kann geprüft werden, ob noch Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögenswerte bestehen.

Fazit: BaFin-Warnung zu berlinbank.eu ernst nehmen

Die BaFin-Warnung zu berlinbank.eu ist für Anleger ein wichtiger Hinweis. Nach Angaben der Finanzaufsicht werden über die Website Bankgeschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.

Wer bereits Geld eingezahlt oder Kryptowährungen übertragen hat, sollte deshalb keine vorschnellen weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen und Transaktionsdaten sichern und zeitnah prüfen lassen, welche Möglichkeiten zur Rückholung beziehungsweise Sicherung der Vermögenswerte bestehen. Betroffene berlinbank.eu-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2003, und somit seit ca. 23 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.