Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen www.bel-finanz.de mit angeblichem „Standort“ in Hamburg steht inzwischen leider fest, dass Anleger hier einem betrügerischen „Festgeld-„anbieter zum Opfer gefallen sind und eiligst handeln müssen, um die von Ihnen überwiesenen Gelder zu retten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen! Andernfalls droht Anlegern der Totalverlust der von ihnen überwiesenen Gelder!
Bei den Angaben von BEL-FINANZ selbst wie „sichere Festgeldkonten aus der EU mit 100% Einlagensicherung garantiert“, handelte es sich offensichtlich um einen „Bluff“, um Anleger zum Überweisen von Geldern zu bewegen.
Der Anbieter ist auch nicht im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis.
Schlimmer noch: Die BaFin (www.bafin.de) warnt mit Warnhinweis vom 17.10.2023 ausdrücklich vor Bel-Finanz und teilt mit, dass ein „Identitätsmissbrauch zu Lasten der Colruyl Group aus Halle in Belgien“ vorliegen würde, die in keiner Verbindung mit der Website www.bel-finanz.de stehen würde.
Damit steht leider schwerer Betrug fest und, dass der Anbieter nicht mal vor einem Identitätsdiebstahl zurück schreckt!
Mit Warnhinweis vom 14.09.2023 warnte bereits „FINANZTEST“ Vor Bel-Finanz, und gab an, dass Festgeldanlagen angeboten und potenzielle Anleger in die „Falle gelockt“ würden, mit einer EU-Einlagensicherung werben würde, die nicht existiere und die Firma auch nicht, wie behauptet, seit 2010 existiere.
Schlimmer noch: Die Website www.bel-finanz.de ist heute (Stand 21.10.2023) nicht mehr erreichbar! Offensichtlich sind die Täter und das Callcenter schon dabei, die „Zelte abzubrechen“.
Das sind extrem schlechte Nachrichten für Anleger von BEL-FINANZ, die damit eiligst handeln müssen, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern.
Betroffene Anleger der www.bel-finanz.de sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, wenn nicht umgehend gehandelt wird, drohen die überwiesenen Anlegergelder auf „Nimmerwiedersehen“ zu verschwinden.
Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, ebenso wie gegen Kontoinhaber und Empfängerbanken.
Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.
Betroffene Anleger, die über BEL-FINANZ, www.bel-finanz.de, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.