Für Anleger der diversen Thomas-Lloyd-Gesellschaften gibt es schlechte Nachrichten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen:

Vor dem Amtsgericht Lingen (Ems) ist inzwischen am 20.02.2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von drei Thomas-Lloyd-Gesellschaften eröffnet worden.

Es handelt sich um die Gesellschaften:

-Cleantech Infrastruktur GmbH (Az: 18 IN 98/25)
-ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Az: 18 IN 6/26)
-Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (AZ. 18 IN 100/25).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt, demnächst wird dann auch über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden.

Für Anleger der diversen Thomas-Lloyd-Gesellschaften, die diverse Kapitalanlagen wie nachrangige Anleihen, Teilschuldverschreibungen und Genussrechte begeben hatten, sind das schlechte Nachrichten. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB sollten diese unbedingt ihre Rechte anwaltlich prüfen lassen.

Dazu zählen zum Beispiel:

1. Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle,
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, sobald eine Forderungsanmeldung möglich sein wird, wobei Anleger prüfen sollten, um sie ihren Rang verbessern können, z.B. indem sie ihre Forderungen ohne Nachrangklausel anmelden. Allerdings sollten betroffene Anleger wissen, dass alleine über die Insolvenzquote in der Regel nur ein Bruchteil des Schadens ersetzt werden wird.

2. Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Weil alleine über die Insolvenzquote vermutlich nur ein Bruchteil des Schadens reguliert werden kann, sollten Anleger ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen gegen die Verantwortlichen.

Hier insbesondere auch gegen die jeweiligen Anlageberater und -vermittler der Anlage. Diese schulden immer eine anleger- und objektgerechte Beratung und sofern die Anlage/Beratung nicht diesen Vorgaben entsprach, machen sich die Anlageberater-/vermittler schadensersatzpflichtig.

Denn dazu gehört immer eine Aufklärung über die Chancen und Risiken der Anlage inkl. Angabe des Totalverlustrisikos, Angabe, ob die Anlage zur Altersvorsorge geeignet ist oder nicht und die Berücksichtigung der Vorgaben des Anlegers genauso wie eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage.

Auch kann geprüft werden, ob eine Aufklärung über erhaltene Provisionen wie z.B. Rückvergütungen oder sog. „Kick-backs“ geschuldet war.

Hier bieten sich oftmals gute Chancen auf Schadensersatz, wie Dr. Späth & Partner aus langjähriger Erfahrung wissen.

Für rechtsschutzversicherte Anleger kann auch geprüft werden, ob die Rechtsschutzversicherung des Anlegers oder der Anlegerin die Kosten übernimmt.

Betroffene ThomasLloyd-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 23 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und seitdem tausende von geschädigten Kapitalanlegern und Verbrauchern erfolgreich vertreten hatten und können gerne die Chance auf eine kostenlose Erstberatung durch Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB nutzen.