Beim Immobilien-Unternehmen Signa, das nach jahrelanger Wachstumsphase inzwischen zunehmend von Liquiditätsproblemen „geplagt“ wird, prüft Medienberichten zufolge (siehe z.B. www.institutional-money.com vom 16.11.2023) inzwischen ein Konsortium von Anleihen-Investoren der Signa Development Selection, ob das Immobilien-Unternehmen gegen die vereinbarten Konditionen bestimmter Anleihen verstoßen hat. So sollen die Anleihe-Investoren aktuell die Emissionsprospekte darauf prüfen, ob das Management gegen die Interessen des Unternehmens gehandelt haben und somit Bestimmungen verletzt haben könnte. Ob sich dies bestätigt oder nicht, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis des Gegenteils gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

 

Nach Ansicht von Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälten mbB aus Berlin ist aber nachvollziehbar, dass Anleihe-Gläubiger/-Anleger bei Signa inzwischen ihre Rechte prüfen, denn eine Absicherung der Anleihegläubiger erfolgt in der Regel erst nachrangig.

 

Anleihe-Investoren könnten somit ihre Rechte wie eine fristlose Kündigung von Anleihen aus „wichtigem Grund“ prüfen, wobei immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, ob dieses gegeben ist. 

So könnte immer schon geprüft werden, ob bereits ein Kündigungsrecht gemäß der jeweiligen Anleihebedingungen gegeben wäre, was im jeweiligen Einzelfall überprüft werden müsste.

Auch z.B. eine fristlose Kündigung nach allgemein-zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen, z.B. gem. § 314 BGB, könnte geprüft werden.

 

Schon das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte z.B. mit Urteil vom 17.09.2014, Az. 4 U 97/14, entschieden, dass das Recht auf außerordentliche Kündigung trotz Durchführung eines Änderungsverfahrens nach den §§ 5 ff. Schuldverschreibungsgesetz bestehe.

 

Auch Ansprüche aus z.B. Prospekthaftung im engeren Sinne könnten Anleiheinvestoren prüfen, z.B.  gem. Art. 3 Abs. 1 EU-ProspektVO 2017. Die hierbei geltenden engen Verjährungsfristen müssten immer im jeweiligen Einzelfall bei jeder Anleihe überprüft werden.

 

Fazit: Anleihe-Anleger bei Signa sind nicht schutzlos gestellt, sondern können gerne ihre Rechte prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und hierbei schon zahlreiche Anleihe-Anleger erfolgreich vertreten hatten (z.B. WBG-Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG,  Deikon AG, getgoods.de AG, usw.)