Dr. Späth & Partner erstreiten Rückabwicklung gegen ehemalige Vorstände und Solar Millennium Invest AG!

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte konnte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 13 Anleger in diversen Klagen, die als Einzelklagen und „Sammelklagen“ geführt wurden, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth die fast vollständige Rückabwicklung der Verluste, die die vertretenen Anleger mit den Anleihen Nr. 7 und Nr. 8 erlitten haben, erreichen:

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte mit diversen (noch nicht rechtskräftigen) Urteilen vom 25.07.2013 die ehemaligen Vorstände B., B. und das Vertriebsunternehmen Solar Millennium Invest AG zum fast vollständigen Schadensersatz an die von Dr. Späth & Partner vertretenen Anleger. Lediglich wegen der geltend gemachten Stückzinsen und der außergerichtlichen Kosten wurden die Klagen in geringem Umfang abgewiesen.

Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist der Ansicht von Dr. Späth & Partner gefolgt, dass im Textteil des jeweiligen Prospektes das Risiko, welches sich aus einer Zusammenschau der bisherigen Geschäftstätigkeit der Solar Millenium AG, ihres damaligen Geschäftsschwerpunktes, der Struktur der Verbindlichkeiten und der ungewissen Zukunftsaussichten ergab, nicht mit der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit zum Ausdruck kam, gefolgt.

Hierfür wruden die ehemaligen Vorstände B. und B. zum Schadensersatz aus Prospekthaftung im engeren Sinne verurteilt und das Vertriebsunternehmen der Anleihen der Solar Millenium AG, die Solar Millenium Invest AG, aus so genannter „Prospekthaftung im weitern Sinne“. Gegen den ebenfalls verklagten Professor G., der als Aufsichtsratsmitglied der Solar Millenium Invest AG tätig war, wurden die Klagen abgewiesen.

Die Verfahren wurden von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner für die Anleger geführt. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir freuen uns über diesen großen Erfolg für die Anleger, die von uns erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen Urteile für 13 Anleger zeigen, dass geschädigte Solar Millennium-Anleger keinesfalls chancenlos sind. Neu ist meines Wissens nach, dass erstmalig auch die Solar Millennium Invest AG, das Vertriebsunternehmen der Anleihen der Solar Millennium AG, zum Schadensersatz verurteilt wurde. Da hier die Haftung nicht aus Prospekthaftung im engeren Sinne begründet wurde, sondern aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, haben Anleger teilweise nocht deutlich länger Zeit, um ihre Ansprüche gegen die Solar Millennium Invest AG durchzusetzen, denn bei Ansprüchen aus Prospekthaftung im weiteren Sinne tritt die Verjährung deutlich später ein als bei Ansprüchen aus Prospekthaftung im engeren Sinne.“

Allerdings hatte die 10. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vor einiger Zeit Klagen, die von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten geführt wurden, abgewiesen, hier laufen jedoch die Berufungsverfahren gegen die ehemaligen Vorstände und die Solar Millennium Invest AG. Dr. Späth hierzu: „Wir sind zuversichtlich für die Berufungsverfahren und auch für eventuelle Berufungsverfahren aus den aktuellen Urteilen.“

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Solar Millennium“ anschließen, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner berät Sie gerne.