Broker fordern Nachschüsse an! Tausende Anleger erleiden ruinöse Verluste –Was Betroffene nun tun können!
Crash Euro-Schweizer Franken: Broker fordern Nachschüsse an! Tausende Anleger erleiden ruinöse Verluste –Was Betroffene nun tun können! Ein nur selten in der Geschichte der Kapitalmärkte gewesener Finanz-Tsunami hat Ende letzter Woche vor allem die weltweiten Devisenmärkte bis ins Mark erschüttert: Die Schweizer Notenbank hat entgegen der letzten Verlautbarungen und ohne jegliche Vorankündigung den von ihr jahrelang verteidigten Referenzkurs des Euro gegenüber dem Schweizer Franken im Bereich von 1,20 aufgegeben. In der Folge hat der zuvor gehaltene Schweizer Franken um in der Spitze über 30% gegenüber dem Euro aufgewertet. Dies stellt zugleich den heftigsten Tagesverlust in der Geschichte des Euro überhaupt dar. Später pendelte sich der Euro-Kurs um die Parität von ca. 1 Schweizer Franken ein.
Finanzmarkt-Tsunami unvorstellbaren Ausmaßes könnte viele Anleger von „Hebelprodukten“ ruinieren
Die Folgen sind in vielen Fällen desaströs, ruinös. Viele Depots existieren schlicht nicht mehr, das Eigenkapital ist vollkommen aufgebraucht. Und noch schlimmer, in vielen Fällen kommen nun auf die Kunden Nachschusspflichten zu, die sie zum Ausgleich ihres Kontos gegenüber ihrem Broker zu leisten haben. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Hintergrund ist der, dass viele Anleger ihr Depot mit Fremdkapital gehebelt haben. D.h., viele haben mit kleinem Einsatz und immensem Hebel auf den Wechselkurs des Schweizer Franken spekuliert. Das führt dazu, dass viele Anleger nun, da Schwellenwerte unterschritten wurden, jetzt die Währung nachliefern müssen“. Hierbei muss ein Geschädigter unter Umständen damit rechnen, dass die depotführende Bank im Rahmen des Brokervertrags von dem Betroffenen einen etwaig aufgelaufenen negativen Depotstand als Nachschussleistung zum Kontoausgleich einfordern wird.
Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu weiter: „Vielen Kunden flattern in diesen Tagen Aufforderungen der Broker zum Leisten von Nachschüssen ins Haus mit der Aufforderung, ihrer Nachschussverpflichtung zum Kontoausgleich nachzukommen, und zwar sehr kurzfristig innerhalb der nächsten Tage. Ein Mandant von uns, der z.B. 3.000,- € in Hebelprodukte in Schweizer Franken investiert hatte, soll nun fast 300.000,- € an Nachschüssen bezahlen – und dies dürfte erst die Spitze des Eisbergs sein: In Depots von reinen Privatkunden mit mehreren Hunderttausend Euro Anlagesumme betragen die Nachschusspflichten teilweise mehrere Millionen Euro. Sollten einige Anleger diese Nachschusspflichten tatsächlich leisten müssen, dürften etliche ruiniert sein.
Auch viele Forex-Broker sitzen auf katastrophalen Verlusten
Auch viele Forex-Broker haben katastrophale Verluste hinnehmen müssen. Der US-Broker Alpari hat bereits Insolvenz angemeldet, die US-Broker FXCM, der Schweizer Broker Swissquote, der britische Broker IG Markets befinden sich nach Medienangaben in Schieflage. Dies dürfte nach aller Erfahrung und nach uns mitgeteilten Informationen allerdings erst der Anfang sein. Andere Broker auch im deutschsprachigen Raum haben ebenfalls riesige Millionen-Verluste erlitten. Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum von Dr. Späth & Partner hat selbst als Finanzanalyst früher mehrere Jahre in Vermögensverwaltungen gearbeitet und kennt die Umstände dieser Katastrophe genau: „Bei vielen FX-Brokern herrscht blanke Panik, einige stehen mit dem Rücken zur Wand, viele Devisen-Broker werden nunmehr bereits aus Selbsterhaltungsgründen zusehen, bei ihren betroffenen Kunden auf einem Kontoausgleich zu bestehen.
Die Rechtsanwälte Dr. Späth & Kurdum weiter: „Betroffene haben aber nach einem ersten Überblick rechtlich gute Chancen, genau diese Nachschusspflicht zu verweigern. Denn uns ist bekannt, dass die Bestimmung der Höhe der Nachschusspflichten in bestimmten Fällen sehr intransparent erfolgt ist, teilweise sind in den Brokerverträgen überhaupt keine rechtlichen Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen enthalten. Teilweise haben wir auch erhebliche rechtliche Zweifel, ob die festgelegten Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen überhaupt ausreichend sind.
Einzelne Mitarbeiter eines FX-Brokers haben zudem explizit damit geworben – im Einzelfall auch in Form von schriftlichen Zusagen -, dass ihre Bank – im Ernstfall – gerade auf ihre Nachschusspflicht verzichten würde. Mehr noch: Einige Banken müssen sich fragen lassen, auf welche Art und Weise sie eigentlich genau im Gefolge des Kurssturzes des Euro gegenüber dem Franken am letzten Donnerstag die Positionen ihrer Kunden en detail geschlossen haben. Sollen sich hier erste Zweifel bestätigen, dass sich hierbei bei bestimmten Forex-Brokern „Unregelmäßigkeiten“ ergeben haben, könnten sich umgekehrt sogar die betroffenen Banken schadenersatzpflichtig gemacht haben und wären selbst verpflichtet, ihrem Kunden den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Doch geschädigte Anleger können sich erfolgreich gegen die Verluste wehren: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum: „Sollte ein Betroffener eine Vermögensverwaltung beauftragt haben, die durch ihr Handeln diese Verluste verursacht hat, kann er unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermögensverwalter haben. Die Vermögensverwaltung könnte möglicherweise bei der Eingehung von Devisenpositionen absprachewidrig gehandelt haben, insbesondere auch ein zu hohes Risiko eingegangen sein. Auch könnte der Vermögensverwalter Informationspflichten gegenüber dem Kunden verletzt haben.“
Gleiches gilt für Privatkunden, die ohne Vermögensverwalter ihre Konten selbst betreut haben. Auch diese Kunden sollten nicht einfach die von den Brokern etwaig geforderten Nachschussbeträge begleichen, sondern hier ebenfalls anwaltliche Hilfe nehmen.