Gläubigerversammlung am 04.09.15 Dr. Späth & Partner reichen erste Klagen ein.

Am 04. September 2015 fand eine erste Gläubigerversammlung zur Insolvenz des BDT e.V. statt, auf der Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Geschädigte vertreten, teilgenommen haben.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte empfehlen ausdrücklich, die Ansprüche im Insolvenzverfahren form- und fristgerecht anzumelden.

Unserer Einschätzung nach wird das Insolvenzverfahren jedoch, abgesehen von einer überlangen Verfahrensdauer, im Ergebnis für die geschädigten Anleger enttäuschend verlaufen.

Dies liegt vor allem auch daran, dass die aufgefundenen Metallbestände nach Angaben des LKA Berlin nur zu einem Bruchteil aus echtem Gold bestehen.

Die Insolvenzquote wird somit vermutlich leider lediglich niedrig ausfallen.

Eine Schadenskompensation über das Insolvenzverfahren alleine wird daher für die Anleger nicht möglich sein.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüfen darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen andere Anspruchsgegner, z.B. Wirtschaftsprüfer, beteiligte Anwälte, und vor allem die Vermittler der Anlage. Wir sind der Ansicht, dass in vielen Fällen gute Chancen gegen die Vermittler der Anlage bestehen dürften. Bis zu 15 – 20 % der Anlegergelder sollen als Vermittlungsprovisionen geflossen sein.

Außerdem ist mehr als fraglich, wie die hohen Gewinne mit einer vergleichsweise konservativen Anlage erwirtschaftet werden können sollten. Aus unserer Sicht hätte es für jeden professionellen Anlageberater evident sein müssen, dass die versprochenen Renditen unmöglich zu erwirtschaften waren. Wir sind daher der Ansicht, dass die Vermittler in vielen Fällen (vorbehaltlich einer Einzelprüfung) ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Plausibilitätsprüfung verletzt haben und daher den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sind.

Aus diesem Grunde haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte bereits erste Klagen gegen die Anlageberater-/Vermittler eingereicht. Da viele Vermittler über eine Haftpflichtversicherung verfügen dürften, sollten gute Chancen bestehen, dass die Anleger im Erfolgsfall auch wirklich Geld zurück erhalten.

Geschädigte Anleger der BWF-Stiftung können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.