Anlegern, die nicht nur in Solar Millennium AG investierten, sondern auch in den Solarkraftwerk-Fonds Andasol 3, droht Ärger.

Die Anleger, die rechtlich gesehen Gesellschafter der Andasol Fonds GmbH & Co. KG sind, sollen einen Gesellschafterbeschluss fassen, nach dem sie auf die vertraglich vereinbarte Mindestverzinsung ihrer Anlage von 4 % verzichten sollen.

Darüber hinaus sollen die Anleger einer Darlehensaufnahme zustimmen – völlig unklar sind die Haftungsrisiken der Anleger/Gesellschafter, da diese für Schulden – auch Darlehensschulden – der KG haften, hier droht also im schlimmsten Falle der Totalverlust der Kapitalanlage.

Wir beraten Andasol-Anleger gerne zu den Risiken, die sich aus der geforderten Zustimmung zu den Gesellschafterbeschlüssen ergeben.