Zahlreiche (obergerichtliche) Erfolge in Sachen Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter der WBG AG

In Sachen Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG sind Rohde & Späth Rechtsanwälten inzwischen zahlreiche -auch obergerichtliche- Erfolge gegen die Rückforderung der ausbezahlten Beträge durch den Insolvenzverwalter gelungen.

So haben z.B. die folgenden Instanzgerichte inzwischen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen und somit entschieden, dass die jeweiligen Anleger die durch die WBG Leipzig-West AG im Jahr 2006 noch vor der Insolvenz ausbezahlten Beträge nicht an den Insolvenzverwalter zurück zu zahlen brauchen, wir bitten zu berücksichtigen, dass die folgenden Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Sämtliche der folgenden Urteile wurden von Rohde & Späth Rechtsanwälten erstritten.

 

AG Lüneburg mit Urteil vom 18.10.2010

AG Köpenick mit Urteil vom 26.11.2010

LG Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 26.11.2010

AG Köpenick mit Urteil vom 09.12.2010

LG Mannheim mit Urteil vom 10.12.2010

LG Bonn mit Urteil vom 21.12.2010

AG Nürnberg mit Urteil vom 12.01.2011

LG Görlitz mit Urteil vom 19.01.2011

LG Koblenz mit Urteil vom 20.01.2011

LG Berlin mit Urteil vom 08.02.2011

AG Kusel mit Urteil vom 16.02.2011

LG Braunschweig mit Urteil vom 28.02.2011

AG Weinheim mit Urteil vom 03.03.2011

AG Wolfenbüttel mit Urteil vom 21.03.2011

LG Würzburg mit Urteil vom 29.03.2011

LG Ingolstadt mit Urteil vom 04.04.2011

AG Lichtenberg mit Urteil vom 26.04.2011

LG Frankenthal mit Urteil vom 12.04.2011

LG Stuttgart mit Urteil vom 16.05.2011

LG Neuruppin vom 23.06.2011

Sämtliche der obigen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Jedoch liegen inzwischen auch einige rechtskräftige Entscheidungen der jeweiligen II. Instanz vor, wir weisen darauf hin, dass der Insolvenzverwalter inzwischen in sämtlichen entschiedenen Berufungsverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten, die aktuell von Rohde & Späth Rechtsanwälten betreut wurden, bislang gescheitert ist:

LG Lüneburg: Mit Hinweisbeschluss vom 25.03.2011 wurde die Berufung des Insolvenzverwalters gegen das Urteil des AG Lüneburg durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO rechtskräftig zurück gewiesen.

OLG Dresden: Die Berufung gegen ein Urteil des LG Görlitz hat der Insolvenzverwalter in der mündlichen Verhandlung am 13.04.2011 auf dringendes Anraten des OLG Dresden zurück genommen.

OLG Karlsruhe: Auf den Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe vom 16.06.2011 wurde die Berufung vom Insolvenzverwalter inzwischen zurück genommen.

LG Nürnberg: Das LG Nürnberg beabsichtigt ebenfalls, die Berufung des Insolvenzverwalters gegen das Urteil des AG Nürnberg durch Beschluss zurück zu weisen.

OLG München: Mit Beschluss vom 16.06.2011 teilt das OLG München mit, dass es beabsichtigt, die Berufung des Insolvenzverwalters gem. § 522 II ZPO zurück zu weisen.

Kammergericht Berlin: Mit Beschluss vom 24.05.2011 teilt das Kammergericht Berlin mit, dass es beabsichtigt, die Berufung des Insolvenzverwalters gem. § 522 II ZPO zurück zu weisen.
Bei sämtlichen Verfahren handelt es sich um Verfahren, bei denen die Anleger sowohl im Jahr 2006 als auch bei der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter von Rohde & Späth Rechtsanwälte vertreten wurden. Geschädigte WBG Leipzig-West AG-Anleger, die vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung ausbezahlter Beträge in Anspruch genommen werden, haben somit sehr gute Chancen, um die Forderung des Insolvenzverwalters abzuwehren.