BaFin warnt vor festzinskompass.com – Verdacht unerlaubter Finanzgeschäfte und Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor Angeboten auf der Internetseite festzinskompass.com.

Nach der am 24. September 2026 veröffentlichten Warnung besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber der Website Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis anbieten. Besonders bemerkenswert ist zudem, dass nach Angaben der BaFin offenbar die Identität eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwendet wird. Das ist sehr besorgniserregend, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

BaFin: Keine Verbindung zur Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH

Auf der Website festzinskompass.com wird als Betreiber die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main, genannt. Die Website bezeichnet sich außerdem als „reguliert“.

Nach den Feststellungen der BaFin besteht jedoch keinerlei Zusammenhang zwischen der Website festzinskompass.com und der Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH. Die BaFin geht vielmehr von einem Identitätsmissbrauch aus.

Dies ist für Anleger besonders wichtig: Die BaFin-Warnung richtet sich gerade nicht gegen die tatsächlich existierende Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH. Vielmehr werden deren Unternehmensdaten nach Angaben der Finanzaufsicht von unbekannten Betreibern missbräuchlich verwendet.

Vorsicht bei vermeintlich sicheren Festgeldanlagen

Angebote für Fest- oder Tagesgeld können für Anleger besonders vertrauenswürdig erscheinen, weil sie häufig den Eindruck einer klassischen und vergleichsweise sicheren Bankanlage vermitteln.

Die gesetzliche Einlagensicherung kann bei echten Bankeinlagen grundsätzlich Einlagen bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank schützen. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass das Geld tatsächlich bei einem entsprechenden Kreditinstitut angelegt wird.

Gerade bei einem Identitätsmissbrauch besteht daher die Gefahr, dass Anleger glauben, Geld bei einem bekannten oder regulierten Unternehmen anzulegen, während die Überweisung tatsächlich an Dritte erfolgt.

Was können Anleger tun, die bereits Geld überwiesen haben?

Anleger, die über festzinskompass.com bereits Geld angelegt oder überwiesen haben, sollten aus unserer Sicht zeitnah prüfen lassen, welche Möglichkeiten zur Sicherung und Rückgewinnung des investierten Kapitals bestehen.

Je nach Sachverhalt können insbesondere folgende Schritte in Betracht kommen:

  • unverzügliche Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank und Prüfung eines Rückrufs bzw. einer Sicherung der Überweisung,
  • Prüfung des tatsächlichen Empfängerkontos und des dahinterstehenden Zahlungsdienstleisters,
  • Erstattung einer Strafanzeige,
  • Sicherung sämtlicher E-Mails, Verträge, Zahlungsbelege, Telefonnummern und sonstiger Kommunikation,
  • Prüfung von Auskunfts-, Rückzahlungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen gegen beteiligte Unternehmen oder Zahlungsdienstleister,
  • bei Überweisungen ins Ausland Prüfung grenzüberschreitender Möglichkeiten der Rechtsverfolgung und Kontensicherung.

Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt wesentlich davon ab, wann, wohin und an wen das Geld überwiesen wurde. Gerade bei erst kürzlich vorgenommenen Überweisungen kann schnelles Handeln von besonderer Bedeutung sein.

Geschädigte sollten weitere Zahlungen kritisch prüfen

Wer bereits über festzinskompass.com investiert hat und nun zu weiteren Einzahlungen, angeblichen Steuerzahlungen, Gebühren oder sonstigen Zahlungen aufgefordert wird, sollte angesichts der BaFin-Warnung besonders vorsichtig sein und vor weiteren Überweisungen die Hintergründe prüfen lassen.

Auch die Aufforderung, für die angebliche Freigabe oder Rückzahlung eines Guthabens zunächst weitere Beträge zu zahlen, sollte kritisch geprüft werden.

Rechtsanwaltliche Prüfung für betroffene Anleger

Betroffene Anleger können prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um investierte Gelder zurückzuerlangen. Dabei sollte insbesondere nachvollzogen werden, auf welches Konto die Anlagebeträge überwiesen wurden, wer Kontoinhaber war und welche Banken oder Zahlungsdienstleister an den Transaktionen beteiligt waren.

Auch mögliche Ansprüche gegen weitere Beteiligte können im Einzelfall zu untersuchen sein.

Fazit: Die Warnung der BaFin vom 24. September 2026 ist ernst zu nehmen. Besonders auffällig ist der von der Finanzaufsicht ausdrücklich festgestellte Identitätsmissbrauch: Die Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH steht nach Angaben der BaFin in keinem Zusammenhang mit festzinskompass.com. Anleger, die bereits Gelder überwiesen haben, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten möglichst zeitnah prüfen und können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2023, und somit seit ca. 23 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.