Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor Angeboten unter der Bezeichnung „Finanzservice Capitalo“. Die Warnmeldung wurde am 17. September 2026 veröffentlicht.
Nach den von der BaFin veröffentlichten Informationen werden unter der Bezeichnung Finanzservice Capitalo offenbar Festgeldanlagen angeboten. Dabei soll unter anderem die E-Mail-Adresse info@festgeldcapitalo(.)com verwendet werden. Als Sitz wird nach den veröffentlichten Informationen Berlin angegeben.
Für Anleger, die bereits Geld im Zusammenhang mit einem Angebot von Finanzservice Capitalo überwiesen haben, besteht daher Anlass, die Angelegenheit zeitnah zu überprüfen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweisen.
BaFin: Erforderliche Erlaubnis soll fehlen
Besonders relevant ist der Hinweis der Finanzaufsicht, dass die für die angebotenen Geschäfte erforderliche Erlaubnis nach ihren Erkenntnissen nicht vorliegen soll.
Anbieter von Bankgeschäften oder bestimmten Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht ohne die jeweils erforderliche Erlaubnis tätig werden.
Eine BaFin-Warnung bedeutet zwar nicht automatisch, dass bereits abschließend feststeht, dass Anleger ihr Geld verloren haben oder eine Straftat vorliegt. Sie stellt jedoch ein erhebliches Warnsignal dar, das insbesondere Anleger ernst nehmen sollten, die bereits Zahlungen geleistet haben.
Warum vermeintliche Festgeldanlagen besonders problematisch sein können
Gerade vermeintliche Festgeldangebote wirken auf Anleger häufig seriös und vergleichsweise sicher. Anders als bei hochspekulativen Investments rechnen Anleger bei einem Festgeld gerade nicht mit erheblichen Verlustrisiken.
Problematisch kann es werden, wenn Anleger davon ausgehen, ihr Geld bei einer bestimmten Bank als Festgeld angelegt zu haben, tatsächlich aber Zahlungen auf Konten erfolgen, die mit dem vermeintlichen Kreditinstitut möglicherweise nichts zu tun haben.
Betroffene sollten deshalb insbesondere überprüfen:
- An wen wurde das Geld tatsächlich überwiesen?
- Wer ist Inhaber des Empfängerkontos?
- Bei welcher Bank wird das Empfängerkonto geführt?
- Welche Gesellschaft ist im Vertrag oder in der Anlagebestätigung genannt?
- Wurde behauptet, dass das Geld bei einer bestimmten Bank als Festgeld angelegt werde?
- Gibt es weitere Zahlungsaufforderungen?
Bereits Geld an Finanzservice Capitalo überwiesen?
Wer bereits Gelder im Zusammenhang mit Finanzservice Capitalo überwiesen hat, sollte nach unserer Einschätzung nicht vorschnell weitere Zahlungen leisten.
Stattdessen sollte geprüft werden, ob noch Möglichkeiten bestehen, Zahlungen zurückzuholen oder Vermögenswerte zu sichern.
Je schneller reagiert wird, desto größer können insbesondere bei erst kürzlich vorgenommenen Überweisungen die Chancen sein, Zahlungsströme noch nachzuvollziehen oder gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.
In Betracht kommen – abhängig vom konkreten Einzelfall – unter anderem:
- Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank
Bei einer erst kürzlich vorgenommenen Überweisung sollte unverzüglich geprüft werden, ob die Empfängerbank kontaktiert und eine Rückholung bzw. Sicherung der Zahlung versucht werden kann.
- Prüfung zivilrechtlicher Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche
Es sollte geprüft werden, gegen welche Personen oder Unternehmen Ansprüche bestehen und wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
- Strafanzeige
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Anlagebetrug, kann auch eine Strafanzeige sinnvoll sein. Dabei können insbesondere Kontoverbindungen, E-Mail-Verkehr, Telefonnummern, Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise wichtige Ermittlungsansätze darstellen.
- Nachverfolgung der Zahlungsströme
Von erheblicher Bedeutung kann die Frage sein, wohin die Gelder nach Eingang auf dem Empfängerkonto weitergeleitet wurden. Bei internationalen Zahlungswegen oder der Umwandlung in Kryptowährungen können weitergehende Ermittlungen erforderlich werden.
- Prüfung von Ansprüchen gegen weitere Beteiligte
Im Einzelfall kann außerdem geprüft werden, ob neben den unmittelbar handelnden Personen weitere Beteiligte rechtlich in Anspruch genommen werden können. Dies hängt jedoch stark vom konkreten Zahlungsablauf und den jeweiligen Umständen ab.
Fazit
Die BaFin-Warnung vom 17. September 2026 zu Finanzservice Capitalo sollten Anleger ernst nehmen.
Wer bereits Geld an Finanzservice Capitalo oder auf ein im Zusammenhang mit dem Angebot genanntes Konto überwiesen hat, sollte zeitnah prüfen lassen, welche Möglichkeiten zur Rückholung bzw. Sicherung des Geldes und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen. Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2003, und somit seit ca. 23 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

