Bei der Kryptobörse Zondacrypto spitzt sich die Situation für betroffene Kunden weiter zu. Zahlreiche Anleger berichten, dass sie nicht mehr auf ihre Kryptowährungen bzw. Guthaben zugreifen oder Auszahlungen vornehmen können. Für Betroffene stellt sich daher zunehmend die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Ansprüche gesichert werden können, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.

Ermittlungsverfahren wegen Zondacrypto

Die Regionalstaatsanwaltschaft Katowice hat bereits am 17. April 2026 offiziell ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Zondacrypto eingeleitet.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es unter anderem um den Verdacht, dass zahlreiche Personen über die Möglichkeit des Erwerbs und der Verwahrung von Fiat- und Kryptowährungen bei Zondacrypto getäuscht und dadurch zu vermögensschädigenden Handlungen veranlasst worden sein könnten. Auch mögliche Geldwäschehandlungen sind Gegenstand der Ermittlungen.

Die polnische Staatsanwaltschaft bezifferte den untersuchten Schaden bereits im April 2026 auf mindestens 350 Millionen PLN. Hintergrund der Ermittlungen sind ausdrücklich auch Beschwerden geschädigter Kunden über Schwierigkeiten bei der Auszahlung ihrer bei Zondacrypto gehaltenen Vermögenswerte.

Besonders brisant ist eine weitere Mitteilung der Staatsanwaltschaft: Danach soll der Betreiber angegeben haben, bereits seit 2022 keinen Zugriff mehr auf eine sogenannte Cold Wallet mit rund 4.500 Bitcoin gehabt zu haben. Ob und welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Auch die estnische Aufsicht ist eingeschritten

Im Mai 2026 wurde bekannt, dass die estnische Financial Intelligence Unit die Lizenz der Betreiberin teilweise suspendiert hatte. Die Gesellschaft durfte danach insbesondere keine neuen Kundengelder mehr annehmen und keine neuen Kunden aufnehmen. Bestehenden Kunden sollte die Auszahlung ihrer Vermögenswerte hingegen weiterhin möglich sein.

Gerade wenn solche Auszahlungen tatsächlich nicht durchgeführt werden, sollte im Einzelfall geprüft werden, welche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche Kunden gegen die Betreiberin und gegebenenfalls weitere Verantwortliche geltend machen können.

Welche Ansprüche können deutsche Zondacrypto-Kunden haben?

Betroffene Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten zunächst dokumentieren, welche Kryptowährungen und Fiat-Guthaben sich zuletzt auf ihrem Zondacrypto-Konto befanden und welche Auszahlungsversuche unternommen wurden.

In Betracht kommen insbesondere Ansprüche auf Herausgabe bzw. Übertragung der vorhandenen Kryptowährungen, Auszahlung vorhandener Fiat-Guthaben sowie – abhängig vom jeweiligen Sachverhalt – Schadensersatzansprüche.

Dabei sollte nicht nur der aktuelle Euro-Wert eines Kontos betrachtet werden. Bei Kryptowährungen kann insbesondere zu prüfen sein, ob die konkrete Anzahl der gehaltenen BTC, ETH oder sonstigen Kryptowerte herauszugeben bzw. zu übertragen ist und welche Ansprüche bestehen, wenn dies nicht mehr möglich sein sollte.

Die aktuellen Geschäftsbedingungen von Zondacrypto sehen grundsätzlich estnisches Recht vor. Für Verbraucher wird dort jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen dadurch der zwingende Schutz ihres gewöhnlichen Aufenthaltsrechts nicht entzogen werden soll. Deshalb ist bei deutschen Verbrauchern insbesondere sorgfältig zu prüfen, welches Recht tatsächlich Anwendung findet und vor welchem Gericht Ansprüche verfolgt werden können.

Betroffene sollten Beweise jetzt sichern

Zondacrypto-Kunden sollten nicht darauf vertrauen, dass sämtliche Daten dauerhaft über ihr Benutzerkonto abrufbar bleiben.

Nach Möglichkeit sollten insbesondere gesichert werden:

– Screenshots des Kontostands und der vorhandenen Kryptowährungen,
– Transaktionshistorien und Wallet-Adressen,
– Einzahlungs- und Überweisungsbelege,
– E-Mails und sonstige Korrespondenz mit Zondacrypto,
– fehlgeschlagene oder noch offene Auszahlungsaufträge,
– Angaben zum Zeitpunkt und Kurs der erworbenen Kryptowährungen sowie
– sämtliche Unterlagen zur Kontoeröffnung und Verifizierung.

Diese Informationen können später sowohl für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen als auch für eine Beteiligung an strafrechtlichen oder gegebenenfalls insolvenzrechtlichen Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.

Rechtsanwaltliche Prüfung für Zondacrypto-Geschädigte

Unsere Kanzlei prüft derzeit rechtliche Möglichkeiten für Anleger, die bei Zondacrypto Kryptowährungen oder Fiat-Guthaben halten und nicht mehr darüber verfügen können.

Dabei prüfen wir insbesondere Ansprüche gegen die vertraglich verantwortlichen Gesellschaften, mögliche Schadensersatzansprüche, die internationale Zuständigkeit sowie Möglichkeiten der Anspruchssicherung und die weitere Entwicklung der Ermittlungsverfahren.

Betroffene Zondacrypto-Kunden können sich für eine erste Prüfung ihres Falles an die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 23 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist.