Bei den Kapitalanlage-Angeboten des Anbieters/Handelsplattform, der sich Bit500 nennt und unter der website bit500.eu tätig ist, sind Anleger leider, wie inzwischen fest steht, einem unseriösen oder gar betrügerischen „Kapitalanlageanbieter“ zum Opfer gefallen, worauf Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweisen.

Denn die Finanzaufsicht Bafin warnt mit Warnhinweis vom 14.12..2025 vor den angeblichen Angeboten unter der website bit500.eu und teilt mit, dass der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würden, die Betreiber jedoch nicht von der Bafin beaufsichtigt würden.

Die Informationen der BaFin beruhen auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt aber die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Ein Bafin-Hinweis ist ein klarer Hinweis, dass der Anbieter zumindestens unseriös handelt.

Damit steht fest, dass ein unseriöser oder gar betrügerischer „Kapitalanlageanbieter“ vorliegt, und höchst zweifelhaft ist, ob die Gelder und Kryptos wirklich, wie versprochen, angelegt werden. Eile ist daher geboten.
Bei unregulierten Anbietern, die ohne Erlaubnis arbeiten, besteht der klare Verdacht, dass erhebliche Gefahr für die Anlegergelder besteht und die Anlegergelder nicht ordnungsgemäß angelegt werden.

Betroffene, die den Angeboten des Anbieters, der sich Bit500 nennt und unter der Website bit500.com Angebote macht, zum Opfer gefallen sind, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin, wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 23 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig s